Ein neuer Stromtarif kann die Rechnung senken. Ein hoher Neukundenbonus kann aber auch verdecken, dass der laufende Vertrag teurer ist. Wer im Herbst seine Grundversorgung prüft, braucht deshalb zwei Rechnungen: die Kosten im ersten Jahr und die Kosten ohne Einmalbonus. Wir zeigen örtliche Preisbeispiele, erklären die Kündigungsfristen und rechnen mit Ihren eigenen Tarifdaten nach.
Für den Vergleich zählt die Jahresrechnung, nicht der Abschlag
Legen Sie Ihre letzte Stromabrechnung und gegebenenfalls das jüngste Preisänderungsschreiben bereit. Sie brauchen den erwarteten Jahresverbrauch in Kilowattstunden, den aktuell geltenden Arbeitspreis und den Grundpreis. Ein niedriger monatlicher Abschlag allein sagt wenig darüber aus, ob ein Tarif günstig ist: Er ist eine Vorauszahlung auf die spätere Abrechnung.
Der Arbeitspreis fällt für jede verbrauchte Kilowattstunde an. Der Grundpreis wird auch dann berechnet, wenn Sie wenig Strom nutzen. Bei 3.500 Kilowattstunden macht ein Unterschied von einem Cent pro Kilowattstunde 35 Euro im Jahr aus. Ein um fünf Euro höherer monatlicher Grundpreis kostet dagegen 60 Euro zusätzlich. Nur auf die große Cent-Zahl eines Angebots zu schauen, kann die falsche Entscheidung ergeben.
Die einfache Rechnung lautet: Jahresverbrauch × Arbeitspreis in Euro + jährlicher Grundpreis + zusätzliche jährliche Messkosten. Vergleichen Sie Bruttopreise. Einmalige Boni ziehen Sie erst in einer zweiten Rechnung ab. Für ein passendes Angebot benötigen Sie außerdem Ihre Postleitzahl: Ein Tarif aus einer anderen Region ist keine verlässliche Vergleichsgröße für Ihren Anschluss.
Stromtarif vergleichen
Vergleichen Sie Stromangebote für Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch. Prüfen Sie die Jahreskosten zunächst ohne Bonus und gleichen Sie die Vertragsbedingungen beim Anbieter ab. Für vermittelte Abschlüsse können wir eine Provision erhalten.
AnzeigeZwei örtliche Preise zeigen, warum ein Durchschnitt nicht genügt
Es gibt keinen einheitlichen deutschen Grundversorgungspreis. Die folgenden veröffentlichten Preise haben wir am 23. September 2026 abgerufen. Für beide Orte rechnen wir mit 3.500 Kilowattstunden Haushaltsstrom pro Jahr, Eintarifmessung und einer modernen Messeinrichtung. Die Zählerkosten werden in beiden Preisblättern zusätzlich zum Grundpreis ausgewiesen.
| Preisbestandteil | München: M-Strom | Münster: Münster:ideal |
|---|---|---|
| Veröffentlichte Preise gültig seit | 1. Februar 2026 | 1. Januar 2026 |
| Arbeitspreis | 32,44 ct/kWh | 35,99 ct/kWh |
| Grundpreis pro Jahr | 149,70 Euro | 153,12 Euro |
| Moderne Messeinrichtung pro Jahr | 25,00 Euro | 25,00 Euro |
| Kosten bei 3.500 kWh pro Jahr | 1.310,10 Euro | 1.437,77 Euro |
Quellen: SWM-Preisblatt, Seiten 1 bis 3 und Stadtwerke Münster, Münster:ideal. Eigene Jahresberechnung bei unveränderten Preisen. In München sind hier noch keine 6,08 Euro jährliche SEPA-Gutschrift abgezogen; bei erfüllten Bedingungen sinkt der Betrag auf 1.304,02 Euro. Andere Zählerarten haben andere Messkosten.
Diese Gegenüberstellung zeigt Ortsunterschiede, keine Wechselmöglichkeit zwischen den beiden Grundversorgungstarifen. Sie belegt auch nicht, welcher Sondervertrag heute an Ihrer Adresse am günstigsten ist. Dafür müssen dieselbe Lieferstelle, derselbe Verbrauch und dieselben Kostenbestandteile verglichen werden.
Ein individueller Vergleich ist auch dann sinnvoll, wenn Sie Ihren örtlichen Versorger behalten möchten. Ein Sondervertrag ist nicht automatisch ein Vertrag mit einem anderen Unternehmen. Auch Stadtwerke bieten Verträge außerhalb der Grundversorgung an, wie die Verbraucherzentrale zur Unterscheidung der Vertragsarten erläutert.
Der Bonus kann die Rangfolge der Tarife umdrehen
Das folgende Beispiel verwendet frei gewählte Rechenwerte, keine buchbaren Angebote. Ein Haushalt verbraucht 3.500 Kilowattstunden im Jahr. Zusätzliche Messkosten sind bei allen drei Varianten bereits im Grundpreis enthalten. Die Preise bleiben für die Rechnung gleich.
| Bei 3.500 kWh pro Jahr | Bisheriger Tarif | Angebot A | Angebot B |
|---|---|---|---|
| Arbeitspreis | 36 ct/kWh | 33 ct/kWh | 37 ct/kWh |
| Grundpreis pro Jahr | 144 Euro | 180 Euro | 144 Euro |
| Einmalbonus im ersten Jahr | 0 Euro | 0 Euro | 200 Euro |
| Jahreskosten ohne Bonus | 1.404 Euro | 1.335 Euro | 1.439 Euro |
| Erstes Jahr mit Bonus | 1.404 Euro | 1.335 Euro | 1.239 Euro |
| Zwei Jahre, Bonus nur einmal | 2.808 Euro | 2.670 Euro | 2.678 Euro |
Angebot B sieht im ersten Jahr am günstigsten aus. Ohne Bonus kostet es jedoch 35 Euro mehr pro Jahr als der bisherige Tarif. Angebot A spart jährlich 69 Euro und ist über zwei Jahre in dieser Rechnung um acht Euro günstiger als B. Wer nur die beworbene Ersparnis des ersten Jahres betrachtet, übersieht diesen Unterschied.
Damit ist ein Bonus nicht wertlos. Er gehört nur an die richtige Stelle der Rechnung. Wer seine Verträge regelmäßig prüft und alle Bedingungen erfüllt, kann davon profitieren. Wer einen Vertrag mehrere Jahre unverändert laufen lassen möchte, sollte vor allem die laufenden Kosten betrachten. Die zweite Jahresrechnung ist dabei eine Vergleichsannahme, keine Vorhersage: Preise, Verbrauch und vertragliche Garantien können sich ändern.
Rechnen Sie Ihren bisherigen Tarif gegen ein konkretes Angebot
Tragen Sie für beide Tarife die Preise ein, die für den geplanten Vergleich gelten. Rechnen Sie monatliche Grundpreise vorher mit zwölf auf ein Jahr hoch. Messkosten gehören nur dann in das Zusatzfeld, wenn sie nicht bereits enthalten sind. Lassen Sie einen unsicheren Bonus zunächst bei null und vergleichen Sie danach mit dem zugesagten Betrag.
Die Rechnung zeigt Kosten, keine automatische Wechsel-Empfehlung. Falls in den nächsten zwölf Monaten bereits eine Preisänderung angekündigt ist, passen Sie die Werte an oder berechnen Sie die Zeiträume getrennt. Auch ein noch ausstehender Bonus aus Ihrem bisherigen Vertrag kann die Entscheidung verändern. Ein neuer Tarif sollte erst dann beauftragt werden, wenn Preis, Bedingungen und möglicher Lieferbeginn zusammenpassen.
Grundversorgung, Ersatzversorgung und Sondervertrag unterscheiden
Der Name Ihres Versorgers verrät nicht, welche Vertragsart Sie haben. Auf Rechnung und Vertragsunterlagen muss erkennbar sein, ob die Belieferung in der Grundversorgung oder außerhalb erfolgt. „Bei den Stadtwerken“ kann beides bedeuten. Die Unterscheidung ist für die Kündigung wichtiger als ein Werbename des Tarifs.
| Vertragsart | Typische Situation | Was Sie jetzt prüfen |
|---|---|---|
| Grundversorgung | Sie nutzen nach dem Einzug Strom, ohne einen anderen Liefervertrag vereinbart zu haben. | Örtliche Jahreskosten mit verfügbaren Angeboten vergleichen; Kündigungsfrist zwei Wochen. |
| Ersatzversorgung | Der Bezug ist keinem Liefervertrag zugeordnet, etwa nach einem Lieferstopp. | Eigenes Preisblatt lesen und einen Anschlussvertrag organisieren; das Verhältnis dauert höchstens drei Monate. |
| Sondervertrag | Sie haben einen bestimmten Tarif mit dem örtlichen oder einem anderen Anbieter vereinbart. | Vertragsende, Kündigungsfrist, Garantie und möglichen Bonusverlust prüfen. |
Die Ersatzversorgung ist kein dreimonatiger Vertrag, den Sie erst absitzen müssen. Nach § 38 EnWG endet sie, sobald die Belieferung auf Grundlage eines eigenen Liefervertrags erfolgt, spätestens nach drei Monaten. Der Versorger darf dafür unter gesetzlichen Voraussetzungen höhere Preise als in der Grundversorgung verlangen. Preisänderungen sind zum Ersten und Fünfzehnten eines Monats möglich und werden nach Veröffentlichung auf seiner Internetseite wirksam.
Deshalb ist nach einem Lieferstopp eine rasche Prüfung sinnvoll. Daraus folgt aber nicht, dass jedes beliebige neue Angebot günstiger sein muss. Vergleichen Sie das tatsächlich geltende Ersatzversorgungspreisblatt mit dem konkreten Anschlussangebot. Auch hier gehören Grundpreis und Zählerkosten in die Rechnung.
Ihr Kündigungsrecht in der Grundversorgung
Nach § 20 StromGVV beträgt die Kündigungsfrist für die Strom-Grundversorgung zwei Wochen; der Grundversorger darf für die Kündigung keine gesonderten Entgelte verlangen. Die Kündigung erfolgt in Textform, beispielsweise per E-Mail. Lassen Sie sich das Vertragsende bestätigen. Gesetzestext
Bei Sonderverträgen gelten andere Fristen. Für neue Verbraucherverträge mit entsprechenden AGB seit dem 1. März 2022 gilt: Die anfängliche Bindung darf höchstens zwei Jahre betragen; nach einer stillschweigenden Verlängerung muss eine Kündigung mit höchstens einem Monat Frist möglich sein. Ältere Verträge können abweichenden Regeln unterliegen. Prüfen Sie deshalb das konkrete Vertragsdatum und die Bestätigung, statt die Zweiwochenfrist der Grundversorgung auf jeden Stromtarif zu übertragen. Grundlagen: § 309 Nr. 9 BGB und Kündigungshinweise der Bundesnetzagentur.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Steht auf Ihrer Rechnung „Grundversorgung“, können Sie mit zwei Wochen Frist kündigen. Steht dort ein Sondervertrag, lesen Sie zuerst dessen Enddatum und Kündigungsfrist. In der Ersatzversorgung müssen Sie keine drei Monate warten, um einen eigenen Vertrag zu beginnen. Vergleichen Sie in allen Fällen mit Ihrem Jahresverbrauch und lassen Sie sich den Beginn der neuen Belieferung bestätigen.

Im Vergleichsportal zuerst die Filter prüfen
Ein Vergleichsportal ist ein praktischer Ausgangspunkt. Die erste Ergebnisliste hängt allerdings von ihren Einstellungen ab. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Boni zunächst auszublenden, nach Gesamtpreis zu sortieren und die Auswahl nicht auf direkt über das Portal abschließbare Tarife zu beschränken. Auch voreingestellte Empfehlungsquoten können die Auswahl verkleinern.
Unsere Empfehlung für die praktische Suche: Notieren Sie zunächst zwei oder drei passende Angebote ohne Bonus. Öffnen Sie dann die jeweiligen Vertragsbedingungen und prüfen Sie, ob die Angaben des Portals mit denen des Lieferanten übereinstimmen. Erst anschließend rechnen Sie bestätigte Boni hinzu. So erkennen Sie leichter, ob ein Angebot wegen seiner laufenden Preise oder vor allem wegen einer einmaligen Zahlung vorne steht.
Bei einem Tarifabschluss ist der Stromlieferant Ihr Vertragspartner, nicht das Vergleichsportal. Das gilt auch für den hier eingebundenen CHECK24-Vergleich. Er ist als Anzeige gekennzeichnet; für vermittelte Abschlüsse können wir eine Provision erhalten. Die Einbindung ersetzt weder die Prüfung der Angebotsbedingungen noch den Vergleich mit einem passenden Direktangebot.
Preisgarantie und Vertragslaufzeit müssen zusammenpassen
„Zwölf Monate Preisgarantie“ ist ohne den dazugehörigen Vertrag keine vollständige Information. Lesen Sie, welche Preisbestandteile umfasst sind und wann die Garantie beginnt und endet. Eine Garantie kann beispielsweise bestimmte Steuern oder Umlagen ausnehmen. Eine lange Vertragslaufzeit mit wesentlich kürzerer Garantie lässt einen Zeitraum offen, in dem Sie gebunden sind, der Preis aber nicht in demselben Umfang abgesichert ist.
Bewerten Sie die Garantie deshalb zusammen mit dem Gesamtpreis. Eine umfangreichere Absicherung kann einen Aufpreis rechtfertigen, wenn Sie Planungssicherheit wünschen. Sie verspricht aber nicht, dass Ihr Vertrag während der gesamten Laufzeit günstiger bleibt als künftige Angebote. Das ist eine Abwägung zwischen einem heute bekannten Preis und der Möglichkeit, später erneut zu wechseln.
Ein zugesagter Bonus braucht erfüllbare Bedingungen
Prüfen Sie vor dem Abschluss, wer als Neukunde zählt, welche Belieferungsdauer verlangt wird, wann die Auszahlung erfolgen soll und ob der Betrag vom tatsächlichen Verbrauch abhängt. Vertragsbeginn und Lieferbeginn sind nicht zwingend derselbe Tag. Sichern Sie die konkrete Angebotsdarstellung und die vereinbarten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale beschreibt diese Bonusbedingungen ausführlich.
Ein mit Bonus heruntergerechneter „Monatspreis“ ist außerdem nicht unbedingt der Abschlag, der tatsächlich abgebucht wird. Wenn die Auszahlung erst später erfolgt, muss Ihr Haushaltsbudget die laufenden Zahlungen trotzdem tragen. Lassen Sie sich den Abschlagsplan zeigen und kontrollieren Sie später die Abrechnung auf den vereinbarten Bonus.
Ein niedriger Verbrauch verändert den Vergleich
Nutzen Sie den Verbrauch der letzten zwölf Monate nur dann unverändert, wenn er für das kommende Jahr plausibel ist. Nach einem Auszug, einer neuen elektrischen Warmwasserbereitung oder dem Kauf eines E-Autos kann er deutlich anders ausfallen. Auch ein Balkonkraftwerk verändert den Netzbezug. Vergleichen Sie im Zweifel mit zwei Verbrauchswerten, statt sich auf eine einzelne Schätzung zu verlassen.
Ein weiteres Rechenbeispiel: Tarif A kostet 30 Cent pro Kilowattstunde und 240 Euro Grundpreis, Tarif B 34 Cent und 120 Euro. Ohne Boni und bei gleichen zusätzlichen Kosten sind beide bei 3.000 Kilowattstunden gleich teuer. Unterhalb dieser Menge ist B günstiger, oberhalb A. Die niedrigere Kilowattstunden-Zahl gewinnt also nicht automatisch.
Bei dynamischen Tarifen reicht diese Rechnung nicht: Dort hängt der Energiepreis von den jeweiligen Zeitabschnitten ab. Ein beworbener historischer Durchschnitt ist kein garantierter Arbeitspreis für Ihren künftigen Verbrauch. Solche Angebote brauchen eine gesonderte Prüfung von Verbrauchszeiten und Messtechnik. Hinweise bieten die Bundesnetzagentur zu dynamischen Tarifen und unser Beitrag zur Smart-Meter-Pflicht.
Der technische Wechsel dauert 24 Stunden, die Vertragsfrist bleibt
Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Stromlieferantenwechsel binnen 24 Stunden und an jedem Werktag möglich sein. Das verkürzt keine vertragliche Bindung. Die Bundesnetzagentur erklärt den Unterschied ausdrücklich. Wer noch einen laufenden Sondervertrag hat, kann ihn deshalb nicht beliebig bis morgen beenden.
- Ausgangsdaten prüfen: Aktuellen Tarif, Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und zusätzlich berechnete Messkosten notieren.
- Angebot sichern: Lieferadresse, Preise, Bonusbedingungen, Garantie, Laufzeit und geplanten Beginn kontrollieren. Die Zusammenfassung der Vertragsbedingungen aufbewahren.
- Kündigung koordinieren: Beim gewöhnlichen Wechsel kann der neue Anbieter mit Ihrer Vollmacht die Kündigung übernehmen. Bei einer knappen Sonderkündigungsfrist selbst rechtzeitig kündigen und den neuen Anbieter darüber informieren.
- Bestätigung abwarten: Maßgeblich ist der bestätigte Lieferbeginn. Bei widersprüchlichen Datumsangaben nachfragen.
- Zählerstand dokumentieren: Am Wechseltermin ablesen, möglichst fotografieren und dem alten sowie neuen Lieferanten und dem Netz- beziehungsweise Messstellenbetreiber mitteilen.
Bei einer einseitigen Preisänderung besteht grundsätzlich ein besonderes Kündigungsrecht zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens. Grundlage ist § 41 Abs. 5 EnWG; Absatz 6 enthält Ausnahmen, etwa für die unveränderte Weitergabe bestimmter gesetzlicher Belastungsänderungen. Lesen Sie bei einem Änderungsschreiben deshalb die konkrete Begründung und die Kündigungsinformation.
Wer umzieht, sollte den gewünschten Liefervertrag für die neue Wohnung vor der ersten Stromentnahme organisieren. Ein später abgeschlossener Stromvertrag lässt sich nicht einfach rückwirkend dem Wunschlieferanten zuordnen. Ohne rechtzeitig beginnenden Vertrag kann zunächst Grundversorgung entstehen. Notieren Sie bei der Übergabe Zählernummer, Zählerstand und Datum.
Wann Bleiben die vernünftigere Entscheidung ist
Ein Wechsel ist kein Selbstzweck. Wenn Ihr aktueller Tarif bei gleichem Verbrauch günstiger ist, gibt es allein wegen der Bezeichnung „Grundversorgung“ keinen rechnerischen Anlass, ein teureres Angebot anzunehmen. Dasselbe gilt, wenn die Ersparnis nur aus einem Bonus entsteht, dessen Bedingungen Sie nicht erfüllen.
Auch eine geringe Ersparnis kann einen Preis haben: eine längere Bindung, eine schlechter passende Garantie oder die Pflicht, Vertragsmitteilungen ausschließlich online abzurufen. Entscheiden Sie vor der Suche, welche Bedingungen Sie akzeptieren. Bei einem rechnerischen Vorteil von 24 Euro pro Jahr geht es um zwei Euro im Monat. Das kann den Wechsel wert sein; es muss aber nicht jedes schlechter passende Vertragsmerkmal aufwiegen.
Eine Entscheidung, die sich nachprüfen lässt
Wechseln Sie, wenn ein verfügbares Angebot bei Ihrem Verbrauch günstiger ist und die Bedingungen zu Ihnen passen. Beruht der Vorteil allein auf dem Bonus, prüfen Sie besonders die Bindung und den nächsten Kündigungstermin. Finden Sie kein überzeugendes Angebot, behalten Sie den Tarif zunächst und setzen Sie sich einen neuen Prüftermin.
Der Herbst allein ist weder eine Preisgarantie noch ein Beweis für unmittelbar steigende Stromkosten. Ein konkretes Preisänderungsschreiben, eine auslaufende Garantie oder ein veränderter Verbrauch sind bessere Anlässe für einen Vergleich als eine pauschale Warnung vor dem nächsten Winter.
Häufige Fragen
Ist die Grundversorgung immer am teuersten?
Nein. Ob ein Wechsel Geld spart, ergibt sich aus den an Ihrem Wohnort verfügbaren Angeboten und deren Jahreskosten. Auch ein Sondervertrag kann ohne Bonus teurer sein als Ihr bisheriger Tarif.
Muss ich für einen günstigeren Tarif den Versorger wechseln?
Nicht unbedingt. Fragen Sie auch Ihren bisherigen Versorger nach einem Sondervertrag. Vergleichen Sie dessen Bedingungen ebenso sorgfältig wie die eines anderen Anbieters.
Wie viel spare ich mit dem Wechsel?
Das lässt sich ohne Ihre Preise und Ihren Verbrauch nicht seriös beziffern. Der Rechner zeigt die Differenz für konkrete Eingaben. Er nimmt weder einen bundesweiten Referenzpreis noch eine pauschale Ersparnis an.
Sind Messkosten im Grundpreis enthalten?
Das hängt vom Vertrag ab. Die örtlichen Beispiele oben weisen sie zusätzlich aus. Prüfen Sie Preisblatt und gegebenenfalls die Rechnung des Messstellenbetreibers. Bereits enthaltene Kosten dürfen im Vergleich nicht ein zweites Mal angesetzt werden.
Was passiert mit einem Bonus im zweiten Jahr?
Ein Einmalbonus fällt dann weg. Rechnen Sie erneut mit dem geltenden Arbeits- und Grundpreis. Die erste Jahresersparnis einfach zu verdoppeln, wäre falsch.
Kann beim Anbieterwechsel der Strom ausfallen?
Der reguläre Lieferantenwechsel ist ein Wechsel der kaufmännischen Zuordnung, keine technische Abschaltung Ihres Anschlusses. Bei Problemen mit dem neuen Lieferbeginn prüfen Sie die Bestätigungen und klären Sie die Zuordnung mit den Beteiligten. Bestehende Zahlungsrückstände oder eine angedrohte Sperre sind ein eigener Sachverhalt.
Unsere Empfehlung: Zwei Preise statt eines Sparversprechens notieren
Schreiben Sie vor einem Abschluss genau zwei Beträge auf: die Jahreskosten mit dem sicher erreichbaren Bonus und die Jahreskosten ohne ihn. Daneben gehören Vertragsende und Ende der Preisgarantie. Wer diese vier Angaben kennt, kann eine günstige Gelegenheit von einem nur kurzfristig günstig wirkenden Angebot unterscheiden. Erst danach folgt die Entscheidung über den Wechsel.








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