Am 27. Mai 2026 stellte die Bundesnetzagentur in Bonn Pläne vor, die jeden Stromkunden in Deutschland betreffen: Die Behörde will neu verteilen, wer die rund 37 Milliarden Euro Netzkosten pro Jahr bezahlt. Seither geistert das Schlagwort von der "Sonnensteuer 2.0" durch Foren und Ratgeber-Portale - Solaranlagen-Besitzer sollen einen höheren Grundpreis zahlen, bis zu 100 Euro im Jahr. Was davon stimmt, wen es wirklich trifft, wer ausdrücklich verschont bleibt und warum noch gar nichts entschieden ist: die Fakten hinter der Aufregung.

Worum es geht: 37 Milliarden Euro, verteilt nach Regeln von 2005

Netzentgelte sind der Preis für Transport und Verteilung des Stroms - sie stecken in jeder Stromrechnung und machen nach Branchenzahlen rund ein Viertel des Haushaltsstrompreises aus, die Bundesnetzagentur rechnet sogar mit etwa 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts. Die Spielregeln dafür stammen im Kern aus der Stromnetzentgeltverordnung von 2005 - aus einer Zeit, in der Strom fast nur von Großkraftwerken zu Verbrauchern floss. Heute speisen Millionen Solaranlagen ein, Wärmepumpen und E-Autos verschieben Lasten, und allein das Eingreifen gegen Netzengpässe (Redispatch) kostete 2025 rund 3,06 Milliarden Euro. Die Behörde zieht daraus den Schluss: "Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht", so Präsident Klaus Müller.

Das Reformverfahren trägt den Namen AgNes, läuft seit Mai 2025 bei der eigens geschaffenen Großen Beschlusskammer Energie und hat mit dem "Zwischenstand" vom 27. Mai erstmals konkrete Konturen. Wichtig für die Einordnung: Das fünfseitige Hintergrundpapier nennt sich selbst einen "vorläufigen Meinungsstand" - beschlossen ist nichts, der eigentliche Festlegungsentwurf wird erst im Sommer 2026 öffentlich konsultiert, die Entscheidung soll Ende 2026 fallen, wirken soll alles ab dem 1. Januar 2029.

Alter analoger Stromzähler an einer Kellerwand - die heutige Entgeltsystematik stammt aus dem Jahr 2005

Recherche-Fakten

  • Dimension: Rund 37 Milliarden Euro Netzkosten pro Jahr werden ab 2029 neu verteilt - erstmals seit 2005 und erstmals per Behörden-Festlegung statt per Verordnung.
  • Solar-Aufschlag: Die Bundesnetzagentur erwartet für PV-Haushalte einen Grundpreis-Aufschlag von "voraussichtlich nicht mehr als 100 Euro im Jahr" - die Solarbranche rechnet mit bis zu 155 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
  • Erzeuger zahlen erstmals: Kraftwerke und Solarparks sollen ein Einspeiseentgelt von zunächst 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr zahlen - Entlastungspotenzial für Verbraucher: bis zu 2 Milliarden Euro jährlich; Bestandsanlagen bleiben 20 Jahre ab Inbetriebnahme verschont.
  • Engpass-Kosten: Das Eingreifen gegen Netzengpässe (Redispatch) kostete allein 2025 rund 3,06 Milliarden Euro - der Hauptgrund, warum die Behörde dynamische Netzentgelte entwickeln will.
  • Zuschuss-Realität: Vom versprochenen 100-Euro-Netzentgelt-Zuschuss des Bundes kamen 2026 laut Verbraucherzentrale Bundesverband im Schnitt nur 56 Euro pro Haushalt an - je nach Region zwischen 18 Euro (Rostock) und 109 Euro (Mainz).

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Trotz der Reform-Debatte bleibt die eigene PV-Anlage das wirksamste Mittel gegen steigende Strompreise - entscheidend ist der Einkaufspreis. Der regionale Vergleich zeigt, was Komplettanlagen mit Speicher in Ihrer Region kosten.

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Wie Netzentgelte heute entstehen - und warum Hamburg mehr zahlt als Schwerin

Um die Reform zu verstehen, hilft ein Blick auf den Status quo. Jeder der rund 860 Verteilnetzbetreiber kalkuliert seine Kosten - Leitungen, Trafos, Personal, Engpassmanagement - und legt sie auf die Kunden seines Gebiets um. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich: In Hamburg kostet das Netz 2026 durchschnittlich 11,8 Cent je Kilowattstunde, in Mecklenburg-Vorpommern 7,4 Cent - eine Spreizung von 4,4 Cent, die ein Drei-Personen-Haushalt mit gut 150 Euro im Jahr spürt, ohne dass er irgendetwas daran ändern könnte. Wie viel vom Strompreis insgesamt auf das Netz entfällt, hängt von der Rechnung ab: Die Branchenanalyse des BDEW kommt auf 9,3 Cent von durchschnittlich 37,2 Cent - knapp ein Viertel; die Bundesnetzagentur, die breiter abgrenzt, spricht von rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts.

Dass die Beträge eher steigen als fallen, liegt am Umbau des Systems: Tausende Kilometer neue Leitungen für Wind- und Solarstrom, dazu das immer teurere Eingreifen gegen Engpässe. Wenn im Norden mehr Windstrom entsteht, als die Leitungen nach Süden tragen, müssen Netzbetreiber Windräder drosseln und gleichzeitig südliche Kraftwerke hochfahren - dieses "Redispatch" kostete 2025 rund 3,06 Milliarden Euro, bezahlt über die Netzentgelte aller. Der Bund versuchte 2026 gegenzusteuern und bezuschusste die Übertragungsnetze mit 6,5 Milliarden Euro; versprochen war eine Entlastung von rund 100 Euro pro Haushalt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband rechnete nach: Angekommen sind im Schnitt 56 Euro - in Rostock 18, in Mainz 109. Auch diese Erfahrung erklärt, warum die Behörde die Verteilungsfrage grundsätzlicher angehen will.

Die Pläne im Einzelnen: Wer mehr zahlen soll - und wer nicht

Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden ändert sich am Grundprinzip wenig: Es bleibt bei Grundpreis plus Arbeitspreis. Neu ist, dass die Behörde allen rund 860 Netzbetreibern erstmals verbindliche Vorgaben machen will - jeder muss künftig einen Grundpreis erheben, darf ihn aber auch nicht beliebig hoch ansetzen. Die eigentliche Änderung trifft drei Gruppen:

Gruppe Geplante Änderung ab 2029 Einordnung
Haushalte ohne eigene Erzeugung Systematisch kaum Änderung; tendenziell Entlastung, weil Erzeuger künftig mitzahlen Rund 40 Millionen Kunden
PV-Hausbesitzer ("Prosumer") Höherer, gedeckelter Grundpreis - laut Behörde voraussichtlich nicht mehr als 100 Euro/Jahr Kein zusätzliches Einspeiseentgelt für Prosumer
Balkonkraftwerk-Besitzer Ausdrücklich ausgenommen Rund 1,3 Millionen registrierte Geräte
Heimspeicher-Besitzer Weiterhin kein gesondertes Netzentgelt Entwarnung gegenüber früheren Plänen
Kraftwerke, Solar- und Windparks Erstmals Einspeiseentgelt als Kapazitätspreis, anfangs 4-7 Euro/kW/Jahr Bestandsanlagen 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen
Großverbraucher ab 100.000 kWh Kapazitätspreis statt Leistungspreis - Flexibilität soll sich lohnen Industrie-Details folgen 2027

Hinter den Haushalts-Zeilen der Tabelle stecken zwei weitere Bausteine, die Verbraucher mittelbar betreffen. Erstens die Industrie: Großverbraucher ab 100.000 Kilowattstunden sollen statt des heutigen Leistungspreises einen Kapazitätspreis zahlen - sie buchen eine Bestellkapazität und dürfen innerhalb dieser Grenze flexibel verbrauchen, etwa dann, wenn mittags der Solarstrom die Börsenpreise drückt. Das soll Lastspitzen glätten und damit langfristig Netzausbau sparen; die umstrittenen Sonderrabatte für stromintensive Bandlast-Betriebe laufen übergangsweise bis Ende 2031 weiter. Zweitens die dynamischen Netzentgelte: Perspektivisch sollen Netzkosten zeitlich schwanken dürfen wie Börsenpreise - billig, wenn das Netz leer ist, teurer in der Abendspitze. Das Konzept dafür will die Behörde erst 2027 entwickeln; für Heimspeicher und E-Autos in der Niederspannung ist es ausdrücklich als freiwilliges Opt-in gedacht, Großspeicher folgen frühestens 2030, Einspeiser frühestens 2032.

Die Begründung für den Solar-Aufschlag liefert Müller selbst: "Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen." Tatsächlich besteht etwa 70 Prozent der Netzkosten aus Fixkosten, die unabhängig von der bezogenen Kilowattstunde anfallen - wer dank PV-Anlage kaum noch Strom kauft, zahlt heute über den Arbeitspreis fast nichts mehr ins Netz ein, nutzt es aber als Versicherung weiter.

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Reform-Check: Trifft Sie der Netzentgelt-Plan?

Drei Angaben - Ergebnis auf Basis des BNetzA-Zwischenstands vom 27.05.2026.

1 Erzeugen Sie eigenen Strom?
2 Wärmepumpe oder Wallbox vorhanden?
3 Heimspeicher im Haus?
Ihre Einordnung
Basis: BNetzA-Hintergrundpapier vom 27.05.2026 ("vorläufiger Meinungsstand"). Nichts davon ist beschlossen - Festlegung Ende 2026 geplant, Wirkung ab 01.01.2029. Alle Angaben ohne Gewähr.

Warum eine Behörde das entscheiden darf - und kein Gesetz nötig ist

Dass über Milliarden nicht der Bundestag, sondern eine Bonner Beschlusskammer entscheidet, ist kein Versehen, sondern die Folge eines Luxemburger Urteils. Der Europäische Gerichtshof rügte 2021, dass die deutsche Politik der Regulierungsbehörde per Verordnung in die Netzentgelte hineinregierte - das verletze die europarechtlich geforderte Unabhängigkeit der Regulierung. Der Gesetzgeber zog die Konsequenz und übertrug die Methodenhoheit vollständig der Bundesnetzagentur.

Die Rechtsfolge

Seit der EnWG-Novelle vom Dezember 2023 - der Antwort auf das EuGH-Urteil vom 2. September 2021 (Rs. C-718/18) - legt die Bundesnetzagentur die Methoden der Netzentgeltbildung eigenständig durch Festlegung ihrer Großen Beschlusskammer Energie fest (§ 59 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG); die Stromnetzentgeltverordnung von 2005 tritt zum 31. Dezember 2028 außer Kraft. Die AgNes-Rahmenfestlegung (Az. GBK-25-01-1#3) soll sie ab dem 1. Januar 2029 ersetzen - bis zu ihrem Erlass Ende 2026 ist rechtlich nichts davon verbindlich.

Der Fahrplan: drei Jahre bis zur Wirkung

AgNes ist kein Schnellschuss, sondern ein mehrjähriges Verwaltungsverfahren mit festen Stationen - und an zweien davon können auch Privatleute mitwirken:

Station Zeitpunkt Status
Verfahrenseröffnung mit Diskussionspapier 12. Mai 2025 erledigt
Themenpapiere und Konsultationen (Speicher, Einspeiseentgelte, Kostenwälzung) bis Frühjahr 2026 erledigt - die Verbände lehnten Einspeiseentgelte geschlossen ab
Zwischenstand ("vorläufiger Meinungsstand") 27. Mai 2026 veröffentlicht - Grundlage dieses Artikels
Festlegungsentwurf + öffentliche Konsultation Sommer 2026 ausstehend - hier kann jeder Stellung nehmen
Erlass der Rahmenfestlegung Ende 2026 geplant
Folgefestlegungen (u. a. Industrie) 2027 geplant
Neue Entgeltsystematik wirkt 1. Januar 2029 geplant - die Behörde selbst nennt die zwei Jahre Umsetzungszeit "knapp bemessen"

Gegen die fertige Festlegung steht der Rechtsweg offen - Beschwerden gegen Entscheidungen der Beschlusskammern landen vor dem Oberlandesgericht. Angesichts der geschlossenen Verbände-Front gegen einzelne Bausteine gilt eine juristische Nachprüfung in der Branche als wahrscheinlich. Ein praktischer Engpass kommt hinzu: Alles Dynamische setzt intelligente Messsysteme voraus, und davon ist Deutschland weit entfernt - Ende 2025 waren erst 5,5 Prozent aller Zähler intelligent, weshalb die Bundesnetzagentur im März 2026 gleich 77 Aufsichtsverfahren gegen säumige Messstellenbetreiber eröffnete.

"Sonnensteuer 2.0"? Was an dem Vorwurf dran ist

Die Empörung hat ein Déjà-vu-Fundament: Schon 2014 führte die Bundesregierung mit dem EEG eine anteilige Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom ein - zunächst 30, ab 2017 dann 40 Prozent der EEG-Umlage. Die damalige "Sonnensteuer" brachte der Branche jahrelange Planungsunsicherheit und verschwand erst 2022, als die EEG-Umlage komplett abgeschafft wurde. Der heutige Plan ist konstruktiv anders: kein Entgelt auf die selbst verbrauchte Kilowattstunde, sondern ein fixer Grundpreis-Aufschlag für die Netzverfügbarkeit. Genau daran entzündet sich aber die sachliche Kritik der Branche: Eine Pauschale unabhängig von der Anlagengröße belastet die kleine 3-Kilowatt-Anlage genauso wie die 300-Kilowatt-Anlage des Gewerbebetriebs - "Diesen Aufschlag zahlt dann eine 3-Kilowatt-Peak-Anlage genauso wie eine 300-Kilowatt-Peak-Anlage", rechnet Felix Dembski vom Speicherhersteller Sonnen vor, der auf Basis realer Netzbetreiber-Preisblätter auf bis zu 155 Euro Mehrbelastung inklusive Mehrwertsteuer kommt.

Einfamilienhaus mit voll belegtem Solardach - Haushalte mit eigener Erzeugung sollen ab 2029 einen höheren Grundpreis zahlen

Die Verbände positionieren sich entlang ihrer Interessen, aber bemerkenswert einhellig gegen Teile des Pakets. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt, die Pläne "besitzen das Potenzial, den dringend benötigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland massiv auszubremsen" - zumal parallel über das Ende der Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 diskutiert wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt, Verbraucher seien "bereits heute übermäßig an der Finanzierung der Stromnetze beteiligt", und fordert Augenmaß beim Prosumer-Aufschlag, lobt aber niedrige Grundpreise als Schutz für Wenigverbraucher. Selbst der Energieverband BDEW, dessen Mitglieder die Netze betreiben, lehnt die Einspeiseentgelte "grundsätzlich" ab - sie verteuerten die Projektfinanzierung. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft rechnet vor, der Prosumeraufschlag entspreche "rund 60 bis 70 Prozent der Netzentgelte" eines Durchschnittshaushalts und wirke "als Investitionshemmnis". Die Behörde wiederum betont den nachgebesserten Vertrauensschutz: "Den Vertrauensschutz gewichten wir höher als in unseren bisherigen Vorschlägen", so Müller - Bestandskraftwerke bleiben 20 Jahre verschont, Heimspeicher ganz.

Was bedeutet das konkret - und was können Sie jetzt tun?

Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?

Wenn Sie keine Solaranlage besitzen, ändert sich für Sie voraussichtlich wenig - eher könnten Sie minimal entlastet werden, weil künftig auch Kraftwerke, Solarparks und Großspeicher bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr in die Netzkasse einzahlen sollen. Besitzen Sie eine Dach-PV-Anlage, müssen Sie ab 2029 mit einem höheren Grundpreis rechnen: Die Bundesnetzagentur erwartet je nach Region nicht mehr als 100 Euro im Jahr, die Solarbranche rechnet mit bis zu 155 Euro. Balkonkraftwerke sind ausdrücklich ausgenommen, ebenso Heimspeicher im Keller. Ihre bestehende PV-Anlage zahlt zudem kein Einspeiseentgelt - das trifft nur Kraftwerke und Solarparks, und selbst dort erst Neuanlagen. Entschieden ist noch nichts: Der Festlegungsentwurf wird im Sommer 2026 öffentlich konsultiert und Ende 2026 beschlossen.

Konkrete Handlungsempfehlungen lassen sich trotzdem ableiten - gerade weil die Reform erst 2029 wirkt:

PV-Pläne nicht stoppen. Der mögliche Aufschlag von 100 bis 155 Euro pro Jahr entspricht dem Gegenwert von 300 bis 450 selbst verbrauchten Kilowattstunden - eine typische Hausanlage spart das Zehn- bis Zwanzigfache. Wer aus Angst vor der Reform drei Jahre wartet, verliert mehr, als der Aufschlag je kosten wird. Den 14a-Rabatt sichern. Wer Wärmepumpe oder Wallbox betreibt, hat schon heute Anspruch auf reduzierte Netzentgelte - Modul 1 bringt je nach Netzgebiet rund 120 bis 200 Euro jährlich und wird mit der Anmeldung automatisch aktiviert; Details dazu in unserem Wallbox-Überblick. Den Zählerwechsel nicht fürchten. Dynamische Netzentgelte und Tarife setzen ein intelligentes Messsystem voraus - was der Einbau kostet und wer ihn bekommt, steht in unserem Beitrag zur Smart-Meter-Pflicht. Mitreden. Sobald der Festlegungsentwurf im Sommer veröffentlicht ist, kann jeder - auch Privatleute - über die Konsultationsseite der Beschlusskammer Stellung nehmen.

Häufige Fragen

Ist der Solar-Grundpreis schon beschlossen?
Nein. Das Papier vom 27. Mai 2026 ist ein ausdrücklich "vorläufiger Meinungsstand" der Bundesnetzagentur. Der Festlegungsentwurf wird im Sommer 2026 konsultiert, die Entscheidung soll Ende 2026 fallen, gelten soll die neue Systematik ab dem 1. Januar 2029.

Muss ich für mein Balkonkraftwerk künftig Netzentgelte zahlen?
Nein. Steckersolargeräte sind im Zwischenstand ausdrücklich ausgenommen. Auch Heimspeicher bleiben von gesonderten Netzentgelten befreit.

Zahlt meine bestehende PV-Anlage das neue Einspeiseentgelt?
Nein - doppelt nein: Das Einspeiseentgelt von 4 bis 7 Euro je Kilowatt zielt auf Kraftwerke und Solarparks, nicht auf Prosumer-Haushalte. Und selbst dort sind Bestandsanlagen 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen. Auf Hausbesitzer mit PV zielt allein der höhere Grundpreis ab 2029.

Lohnt sich eine PV-Anlage trotz des geplanten Aufschlags noch?
Ja. Selbst im Branchen-Worst-Case von 155 Euro pro Jahr frisst der Aufschlag nur einen Bruchteil der typischen Ersparnis - jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart rund 25 bis 30 Cent gegenüber Netzbezug. Die Rendite entsteht 2026 ohnehin beim Eigenverbrauch, nicht bei der Einspeisung.

Warum entscheidet das nicht der Bundestag?
Weil der Europäische Gerichtshof 2021 die politische Einflussnahme auf die Netzentgelt-Regulierung für europarechtswidrig erklärte. Seit der EnWG-Novelle 2023 liegt die Methodenhoheit bei der unabhängigen Großen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur; gegen deren Festlegung steht der Rechtsweg zu den Gerichten offen.

Profitieren Mieter ohne PV von der Reform?
Tendenziell ja, wenn auch moderat: Wenn Erzeuger erstmals bis zu 2 Milliarden Euro jährlich beitragen, sinkt der Druck auf die Entgelte aller übrigen Kunden. Konkrete Beträge nennt die Behörde dafür aber noch nicht.

Was sind dynamische Netzentgelte - und muss ich da mitmachen?
Die Idee: Netznutzung kostet weniger, wenn das Netz leer ist, und mehr in der Abendspitze - analog zu dynamischen Stromtarifen. Das Konzept entsteht erst 2027, und für Haushalte mit Heimspeicher oder E-Auto ist es ausdrücklich als freiwilliges Opt-in geplant. Niemand wird gezwungen; wer mitmacht, braucht ein intelligentes Messsystem.

Einordnung der Redaktion

Die Reform ist überfällig, ihr heikelster Punkt aber schlecht austariert: Dass ein 37-Milliarden-System aus der Vor-Energiewende-Zeit neu sortiert wird und Erzeuger erstmals mitzahlen, ist konsequent - die Pauschale für Prosumer, die kleine Anlagen genauso trifft wie große, lädt dagegen zu Recht Kritik ein und dürfte in der Konsultation noch Federn lassen. Für Verbraucher gilt bis dahin: kein Aktionismus. Wer eine PV-Anlage plant, plant weiter; wer ein Balkonkraftwerk betreibt, ist namentlich verschont; und wer Wallbox oder Wärmepumpe hat, holt sich den 14a-Rabatt, der heute schon mehr einbringt, als der künftige Aufschlag kosten soll. Wir bleiben am Verfahren dran und aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Festlegungsentwurf vorliegt.