Die Hausratversicherung ist eine der billigsten Policen Deutschlands - und zugleich die, bei der Verbraucher im Schadenfall am häufigsten weniger Geld bekommen als erwartet. Der Grund liegt fast nie bei einem Versicherer-Trick, sondern an zwei eigenen Stellschrauben: einer zu niedrigen Versicherungssumme und einer fehlenden Klausel. Dieser Ratgeber geht nicht an Werbeversprechen entlang, sondern an den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer und am Versicherungsvertragsgesetz - und zeigt, worauf es im Ernstfall wirklich ankommt.
Recherche-Fakten
- Vier Grundgefahren: Die Standard-Hausratversicherung deckt nach den GDV-Musterbedingungen VHB 2022 Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab - Elementarschäden wie Überschwemmung und Starkregen sind ein separater Zusatzbaustein.
- Teuerster Schaden: Häufigste und zugleich teuerste Schadenursache in der Hausratversicherung ist laut GDV-Statistik der Einbruchdiebstahl; Leitungswasser folgt erst auf Rang drei, hat aber den höchsten Durchschnittsschaden je Fall.
- Sturm-Schwelle: Als Sturm gilt erst eine Luftbewegung ab Windstärke 8, also mindestens 62 Kilometer pro Stunde; bei Hagel gilt keine Windstärken-Schwelle.
- Elementar-Lücke: Nur rund 41 Prozent der Hausratverträge enthielten Ende 2024 einen Elementarschutz, während 96 Prozent gegen Sturm und Hagel versichert waren.
- Quadratmeter-Pauschale: Den für den Unterversicherungsverzicht üblichen Wert von meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche setzt jeder Versicherer selbst - er ist branchenüblich, aber weder gesetzlich noch vom GDV fixiert.
Wann sich eine Hausratversicherung wirklich lohnt - und wann nicht
Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung: Sie ersetzt den Preis, den die Wiederbeschaffung gleichwertiger neuer Sachen heute kostet - nicht den abgenutzten Zeitwert. Versichert ist dabei der bewegliche Hausrat: Möbel, Elektronik, Küchengeräte, Kleidung, Geschirr, Wertsachen. Nicht versichert ist das Gebäude selbst samt fest verbauter Teile - dafür ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig.
Daraus folgt eine einfache Faustregel für die Frage, ob sich die Police lohnt: Sie lohnt sich, wenn die Wiederbeschaffung Ihres kompletten Inventars Sie finanziell überfordern würde. Für eine eingerichtete Wohnung ist das praktisch immer der Fall - schon eine durchschnittliche Ausstattung summiert sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag. Wer dagegen in einem möblierten Zimmer mit wenig eigenem, geringwertigem Besitz lebt, fährt unter Umständen mit einer Rücklage günstiger als mit einer Police. Eine feste Euro-Schwelle, ab der sich die Versicherung "lohnt", gibt es nicht - entscheidend ist Ihr persönliches Risiko.
Wie schnell sich der Wert summiert, unterschätzen die meisten. Wer einmal gedanklich durch die Wohnung geht - Sofa, Betten, Schränke, Küche mit Geräten, Fernseher, Computer, Smartphones, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Fahrräder -, landet für einen Drei-Personen-Haushalt schnell bei einem Wiederbeschaffungswert im mittleren fünfstelligen Bereich, oft zwischen 70.000 und 120.000 Euro. Diesen Betrag aus eigener Tasche neu zu beschaffen, kann nach einem Wohnungsbrand existenzbedrohend sein - und genau dafür ist die Police da.
Die gute Nachricht: Der Schutz ist günstig. Gute Tarife für einen Modellhaushalt beginnen laut Stiftung Warentest bei rund 61 Euro im Jahr, je nach Wohnfläche, Postleitzahl und Zusatzbausteinen liegt die Spanne grob zwischen 60 und 150 Euro. Genau weil derselbe Schutz am selben Ort sehr unterschiedlich viel kostet, lohnt der Vergleich vor dem Abschluss - dazu unten mehr.
Hausratversicherung vergleichen
Für denselben Schutz am selben Ort verlangen Versicherer laut Stiftung Warentest zwischen 38 und 240 Euro im Jahr. Diese Spreizung macht den Vergleich vor Abschluss zur Pflicht - der Check zeigt Tarife passend zu Wohnfläche und Versicherungswert.
AnzeigeWas die Standard-Police abdeckt - die vier Grundgefahren
Eine Standard-Hausratversicherung schützt nach den Musterbedingungen VHB 2022 vor vier Gefahrengruppen. Wer weiß, was darunterfällt - und was nicht -, vermeidet die häufigsten Missverständnisse.
Feuer. Versichert sind Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Implosion sowie der Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen. Brand meint dabei ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd, das sich aus eigener Kraft ausbreitet - die Zigarette, die ein Loch in den Teppich brennt, ist also kein Brand im Sinne der Bedingungen. Folgeschäden durch Löschwasser und Rauch sind mitversichert.
Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Hier ist die wichtigste Abgrenzung versteckt: Versichert ist nur der Diebstahl mit überwundenem Widerstand - also Einbruch, Raub oder Vandalismus nach einem Einbruch. Der einfache Diebstahl, etwa wenn die Handtasche im Café verschwindet, und der Trickdiebstahl an der Haustür sind im Standard nicht gedeckt.
Leitungswasser. Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen oder angeschlossenen Geräten austritt - inklusive Aquarium und Wasserbett. Nicht versichert sind Plansch- und Reinigungswasser, die übergelaufene Badewanne sowie Grundwasser oder Überschwemmung von außen.
Sturm und Hagel. Sturmschäden sind erst ab Windstärke 8, also mindestens 62 Kilometern pro Stunde, gedeckt; bei Hagel gibt es keine Windstärken-Schwelle. Dazu kommen je nach Tarif Kosten wie Aufräumen, Hotelunterbringung oder der Austausch von Schlössern. Wichtig zur Einordnung: Überspannung durch Blitz ist Standard - Überspannung ohne Blitz, etwa durch Schaltvorgänge im Stromnetz, braucht einen Zusatzbaustein.

Was außerdem mitversichert ist - und wo Grenzen lauern
Über den reinen Sachschaden hinaus übernimmt die Hausratversicherung eine Reihe von Folgekosten, an die im ersten Schreck niemand denkt: das Aufräumen nach dem Schaden, die Reparatur beschädigter Türen und Schlösser, die Hotelunterbringung, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist, sowie Transport und Lagerung der geretteten Sachen. Wie hoch diese Posten gedeckelt sind, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif - ein Blick in die Bedingungen lohnt sich, denn gerade die Hotelkosten können bei einem längeren Wiederaufbau erheblich werden.
Wichtig ist auch die Außenversicherung: Hausrat, den Sie vorübergehend außerhalb der Wohnung haben - das Notebook auf der Dienstreise, das Gepäck im Urlaub -, ist meist mitversichert, allerdings zeitlich befristet und auf einen Anteil der Versicherungssumme begrenzt. Für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld und Edelmetalle gelten eigene Entschädigungsgrenzen, oft als Prozentsatz der Versicherungssumme; wer mehr besitzt, muss die Summe anheben oder ein Bankschließfach nutzen. Die genauen Grenzen sind tarifabhängig - im Vergleich gehören sie zu den Punkten, auf die es sich zu achten lohnt.
Ein nützliches Detail zum Schluss: Viele Tarife enthalten einen Vorsorgebetrag, meist rund zehn Prozent zusätzlich auf die Versicherungssumme. Er federt ab, wenn der Hausrat zwischen zwei Verträgen unbemerkt gewachsen ist - ersetzt aber keine bewusst zu niedrig angesetzte Summe.
Der teuerste Fehler: Unterversicherung und die Quadratmeter-Pauschale
Der mit Abstand häufigste und teuerste Fehler ist die Unterversicherung. Sie entsteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats - und sie wird oft erst im Schadenfall sichtbar, wenn es zu spät ist.
Die Rechtsfolge
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats zum Zeitpunkt des Schadens, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert (Unterversicherung, § 75 VVG) - und zwar auch bei Teilschäden. Sind Sie etwa zur Hälfte unterversichert, ersetzt der Versicherer auch von einem 10.000-Euro-Brandschaden nur 5.000 Euro - selbst wenn der Schaden weit unter Ihrer Versicherungssumme liegt; gegen diese Kürzung schützt nur ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Das Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale macht die Mechanik deutlich: Wer seinen Hausrat für 50.000 Euro versichert, obwohl er 100.000 Euro wert ist, bekommt bei einem 10.000-Euro-Schaden nur 5.000 Euro. Die Quote gilt für jeden Schaden, nicht erst beim Totalverlust. Hinzu kommt: Erst eine "erhebliche" Unterdeckung löst die Kürzung aus - in der Praxis wird oft eine Toleranz von rund zehn Prozent genannt, doch das ist eine branchenübliche Faustregel, kein im Gesetz festgeschriebener Wert.
Gegen dieses Risiko hilft der Unterversicherungsverzicht. Vereinbart man ihn, prüft der Versicherer im Schadenfall gar nicht erst, ob eine Unterdeckung vorliegt - die anteilige Kürzung entfällt. Bedingung ist in den verbreiteten Tarifen, dass die Versicherungssumme nach dem Quadratmetermodell bemessen wird: meist mit mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, und die angegebene Wohnfläche muss stimmen. Diese 650 Euro sind allerdings nur eine branchenübliche Mindest-Orientierung - das Quadratmetermodell stammt vom GDV, den Eurobetrag setzt jeder Versicherer selbst.
Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Erstens hebt der Verzicht die Leistungsgrenze nicht auf: Im Totalschaden bleibt die vereinbarte Versicherungssumme die absolute Obergrenze. Zweitens kann die 650-Euro-Pauschale bei wertvollem Hausrat - viel Technik, Schmuck, Designmöbel - real zu niedrig sein; dann ist eine genaue Inventarliste oder ein höherer Quadratmeter-Satz die bessere Wahl. Prüfen Sie mit dem folgenden Check, wo Sie stehen.
Grobe Fahrlässigkeit - der eine Satz, der den Schaden halbiert
Die zweite große Stellschraube ist eine Klausel, die viele gar nicht kennen, bis sie sie brauchen. Wer einen Schaden grob fahrlässig selbst verursacht - die brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt, die Pfanne auf der eingeschalteten Herdplatte vergisst, die Waschmaschine übers Wochenende laufen lässt -, riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil zahlt.
Geregelt ist das in § 81 VVG. Bei Vorsatz zahlt der Versicherer gar nicht (Absatz 1). Bei grober Fahrlässigkeit darf er seine Leistung "in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis" kürzen (Absatz 2) - die sogenannte Quotelung. Seit der VVG-Reform vom 1. Januar 2008 gilt diese anteilige Kürzung; davor galt das harte Alles-oder-nichts-Prinzip. Je nach Schwere des Fehlers kann die Kürzung gering ausfallen oder bis zur vollen Höhe reichen.
Was "grob fahrlässig" konkret heißt, zeigen die Alltagsfälle, über die immer wieder gestritten wird: die Kerze, die unbeaufsichtigt im Adventsgesteck herunterbrennt; das Bügeleisen oder die Herdplatte, die beim Verlassen der Wohnung anbleibt; der Kaminbrand, weil der Schornstein jahrelang nicht gereinigt wurde. Gerichte haben in solchen Fällen die Leistung schon erheblich gekürzt - wie hoch, hängt vom Einzelfall ab. Für Sie heißt das praktisch: Ohne vereinbarten Verzicht tragen Sie das Risiko eines eigenen Augenblicksversagens mit. Mit vollem Verzicht zahlt der Versicherer auch dann die volle Summe - das ist der Unterschied, der im Ernstfall über Tausende Euro entscheidet und im Beitrag oft nur wenige Euro kostet.
Der entscheidende Punkt für Verbraucher: Der GDV-Standard enthält keinen Verzicht auf diese Kürzung. Tarife, die "grobe Fahrlässigkeit mitversichert" anbieten, tun das freiwillig - und genau das ist laut Stiftung Warentest und Finanztip das wichtigste Vergleichskriterium. Achten Sie darauf, dass der Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme gilt und nicht auf einen festen Betrag gedeckelt ist (manche Tarife begrenzen ihn etwa auf 10.000 bis 25.000 Euro). Wichtig zur Abgrenzung: Dieser Verzicht bezieht sich auf die Herbeiführung des Schadens nach § 81 VVG, nicht auf Obliegenheitsverletzungen nach § 28 VVG - etwa wenn Sie vereinbarte Sicherungspflichten missachten.
Die Zusatzbausteine: Was nur gegen Aufpreis greift
Über die vier Grundgefahren hinaus gibt es Risiken, die im Standard fehlen und gezielt hinzugebucht werden müssen. Die folgende Übersicht trennt, was dabei ist und was extra kostet.
| Baustein | Standard oder Zusatz | Für wen sinnvoll |
|---|---|---|
| Feuer (Brand, Blitz, Explosion, Rauch) | Standard | Alle - Kern jeder Police |
| Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus | Standard | Alle (einfacher Diebstahl aber nicht enthalten) |
| Leitungswasser | Standard | Alle Haushalte |
| Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel | Standard | Alle Haushalte |
| Unterversicherungsverzicht | Tarifmerkmal | Praktisch jeder - schützt vor Kürzung nach § 75 VVG |
| Verzicht auf Grobe-Fahrlässigkeit-Kürzung | Zusatz / Tarifmerkmal | Alle - wichtigstes Vergleichskriterium |
| Elementarschäden (Überschwemmung, Starkregen, Rückstau) | Zusatz | Alle Lagen, besonders bei Starkregen-Risiko |
| Fahrraddiebstahl (einfacher Diebstahl) | Zusatz | Wer ein hochwertiges Rad oft draußen abstellt |
| Überspannung ohne Blitz | Zusatz | Haushalte mit viel teurer Elektronik |
| Glasbruch | Zusatz | Meist verzichtbar; sinnvoll bei Wintergarten, Glasdach |
Der wichtigste fehlende Baustein ist der Elementarschutz. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind im Standard nicht versichert - und angesichts häufigerer Starkregenereignisse ist diese Lücke gravierend. Trotzdem hatten Ende 2024 nur rund 41 Prozent der Hausratverträge Elementarschutz. Eine gesetzliche Pflicht zur Elementarversicherung war im Juni 2026 zwar in der politischen Diskussion, aber noch nicht beschlossen - und sie zielt ohnehin vor allem auf Wohngebäude-Eigentümer, nicht auf Mieter mit Hausratversicherung.
Beim Fahrraddiebstahl gilt: Wird das Rad aus einem verschlossenen Raum gestohlen, greift die Hausrat als Einbruchdiebstahl. Der einfache Diebstahl an einem öffentlichen Ort ist nur mit Zusatzbaustein versichert (GDV-Klausel PK 7110), die Entschädigung ist je nach Tarif gedeckelt. Die frühere Nachtzeitklausel, die nachts nur das im verschlossenen Raum abgestellte Rad schützte, ist im aktuellen Mustertext abgeschafft - in Altverträgen lohnt aber der Blick. Pflicht bleiben ein verkehrsübliches Schloss und die unverzügliche Anzeige bei der Polizei.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Prüfen Sie Ihre eigene Police anhand von vier Fragen, bevor etwas passiert. Erstens: Steht im Vertrag ein Unterversicherungsverzicht, und wurde Ihre Versicherungssumme mit mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bemessen (bei 80 Quadratmetern also mindestens 52.000 Euro)? Zweitens: Ist der Verzicht auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit enthalten - und gilt er bis zur vollen Versicherungssumme oder nur bis zu einem gedeckelten Betrag? Drittens: Haben Sie Elementarschutz für Starkregen, Überschwemmung und Rückstau - der gehört nicht zur Standard-Hausratversicherung und fehlt bei rund 60 Prozent der Verträge? Viertens: Stimmt die im Vertrag angegebene Wohnfläche noch, oder haben Sie inzwischen größer gewohnt oder teuer nachgekauft? Wenn Sie bei einer Frage zögern, ist genau das die Stelle, an der im Schadenfall Geld verloren geht.
Sonderfälle: WG, Studenten und Umzug
Drei Lebenslagen sorgen regelmäßig für Missverständnisse. Studierende und Auszubildende sind in vielen Tarifen über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert - allerdings meist nur während der ersten Ausbildung beziehungsweise des Erststudiums und oft bis zu einer Altersgrenze. Wer diese Bedingungen nicht mehr erfüllt oder eine größere eigene Wohnung bezieht, braucht eine eigene Police. Ein kurzer Blick in den Elternvertrag klärt, was abgedeckt ist.
In einer Wohngemeinschaft ist die Lage tückisch: Die Police eines Mitbewohners schützt in der Regel nur dessen eigenen Hausrat, nicht den der anderen. Entweder versichert jeder seinen Besitz selbst, oder die WG schließt eine gemeinsame Police ab und klärt vorab, wessen Eigentum in welcher Höhe gedeckt ist - sonst zahlt im Schadenfall niemand für die fremden Möbel.
Beim Umzug gilt für eine Übergangszeit ein doppelter Schutz: Alte und neue Wohnung sind für einige Wochen parallel versichert, danach gilt automatisch die neue Adresse. Wichtig ist, die neue Wohnfläche unverzüglich zu melden - ist sie größer, muss die Versicherungssumme angepasst werden, sonst droht trotz Unterversicherungsverzicht eine Lücke. Wer umzieht, sollte den Anlass ohnehin für einen Tarifvergleich nutzen: Der Beitrag hängt auch von der neuen Postleitzahl ab.
Im Schadenfall richtig handeln
Ob die Versicherung zahlt, entscheidet sich oft in den ersten Stunden nach dem Schaden. Drei Regeln gelten immer. Erstens: den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden (§ 30 VVG) und ihn mindern, soweit zumutbar - bei einem Wasserschaden also den Haupthahn zudrehen (§ 82 VVG). Zweitens: bei einem Einbruch sofort die Polizei rufen, Anzeige erstatten und den Tatort möglichst unverändert lassen. Drittens: eine Stehlgutliste mit allen entwendeten Gegenständen erstellen und sowohl der Polizei als auch dem Versicherer einreichen.
Sichern Sie Belege, Fotos und Kontoauszüge als Nachweis - ideal ist eine vorab angelegte Foto-Dokumentation des Hausrats, die im Ernstfall den Wert belegt. Und achten Sie darauf, denselben Schaden nicht doppelt zu versichern: Nach § 78 VVG dürfen Sie aus mehreren Policen nicht mehr als den tatsächlichen Schaden ersetzt bekommen (Bereicherungsverbot). Wer ohnehin gerade die Police prüft, sollte den Anlass für einen Vergleich nutzen - gerade nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung besteht oft ein Sonderkündigungsrecht.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung
Zahlt die Hausratversicherung den Neuwert oder den Zeitwert?
Den Neuwert. Nach den GDV-Musterbedingungen VHB 2022 ist der Versicherungswert der Betrag, der nötig ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen - also der heutige Wiederbeschaffungspreis, nicht der abgenutzte Zeitwert. Neuwert meint dabei den aktuellen Preis eines gleichwertigen Geräts, nicht Ihren ursprünglichen Kaufpreis. Für nicht mehr nutzbare, ausrangierte Sachen gilt nur der gemeine Wert (Verkaufspreis).
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Als Mindest-Orientierung gilt die Quadratmeter-Pauschale von meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche - bei 80 Quadratmetern also rund 52.000 Euro. Halten Sie diesen Wert ein und ist die Wohnfläche korrekt angegeben, gewähren die meisten Versicherer einen Unterversicherungsverzicht. Wer viel Technik, Schmuck oder hochwertige Möbel besitzt, kann damit unterversichert sein und sollte den Hausrat per Inventarliste genau erfassen.
Was bedeutet Unterversicherung konkret?
Ist Ihre Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig (§ 75 VVG). Beispiel: Sie haben für 50.000 Euro versichert, der Hausrat ist 100.000 Euro wert - bei einem 10.000-Euro-Schaden zahlt die Versicherung nur 5.000 Euro. Diese Kürzung greift auch bei kleinen Teilschäden. Schutz bietet nur ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit, etwa einer vergessenen Kerze?
Nach § 81 Abs. 2 VVG darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen; bei Vorsatz zahlt er gar nicht. Seit der VVG-Reform 2008 gilt diese anteilige Kürzung statt des früheren Alles-oder-nichts. Viele Tarife verzichten freiwillig ganz auf diese Kürzung - achten Sie darauf, dass der Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme reicht.
Sind Überschwemmung und Starkregen mitversichert?
Nein, nicht in der Standard-Police. Sturm und Hagel sind enthalten, Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck nur über den Zusatzbaustein Elementarschäden. Ende 2024 hatten laut GDV nur rund 41 Prozent der Hausratverträge diesen Schutz.
Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung versichert?
Nur eingeschränkt. Wird das Rad aus einem verschlossenen Raum gestohlen, greift die Hausrat als Einbruchdiebstahl. Der einfache Diebstahl an einem öffentlichen Ort ist nur mit Zusatzbaustein (GDV-Klausel PK 7110) versichert; die Entschädigung ist je nach Tarif gedeckelt. Pflicht sind ein verkehrsübliches Schloss und die Anzeige bei der Polizei.
Lohnt sich eine separate Glasversicherung?
Für die meisten Haushalte nicht. Glas, das durch Feuer, Einbruch, Sturm, Hagel oder Leitungswasser zerbricht, ist bereits über die Hausrat gedeckt. Eine eigene Glasversicherung lohnt vor allem bei Wintergarten, großen Fensterflächen oder Glasdach. Handy-, Tablet- und Fernsehdisplays sind über die Glasversicherung nicht abgedeckt.
Einordnung der Redaktion
Die Hausratversicherung ist billig, aber nur so gut wie ihre Versicherungssumme und ihre Klauseln. Wer die Police im Schadenfall enttäuschend findet, ist fast immer an einer von zwei Stellen gestolpert: einer zu niedrigen Summe ohne Unterversicherungsverzicht oder einem fehlenden Verzicht auf die Grobe-Fahrlässigkeit-Kürzung. Beides lässt sich vor dem Abschluss erkennen - und beides macht ein Tarifvergleich sichtbar, weil sich gute und schlechte Tarife genau hier unterscheiden, nicht beim Preis allein. Wer zusätzlich an den Elementarschutz denkt und die Wohnfläche ehrlich angibt, hat die wichtigsten Fallen umgangen. Der Rest ist eine Frage von wenigen Euro im Monat.








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