Die feste Einspeisevergütung, jahrzehntelang das Kernversprechen der deutschen Solarförderung, wird zum 1. August 2026 erneut gesenkt. Und nach einem Entwurf des Wirtschaftsministeriums soll sie für Neuanlagen ab 2027 ganz verschwinden. Klingt nach Torschlusspanik, ist aber keine. Die August-Senkung ist so klein, dass sie auf 20 Jahre kaum ins Gewicht fällt. Die eigentliche Nachricht steckt woanders: Die Vergütung ist längst zur Nebensache geworden. Eine Anlage rechnet sich 2026 nicht mehr über das Einspeisen, sondern über den Eigenverbrauch. Dieser Artikel trennt den echten Stichtag vom Marketing-Stichtag und zeigt, wo die Rendite Ihrer Anlage wirklich entsteht.
Stichtag 1. August 2026: Was sich an der Einspeisevergütung ändert
Beginnen wir mit den harten Zahlen, denn die nimmt der Markt gern größer, als sie sind. Für Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung, das ist die typische Eigenheim-Größe, gelten von Februar bis Juli 2026 diese amtlichen Sätze der Bundesnetzagentur:
| Anlage bis 10 kWp | Feb bis Jul 2026 (amtlich) | ab 1. August 2026 (projiziert) |
|---|---|---|
| Teileinspeisung (Überschuss) | 7,78 ct/kWh | rund 7,71 ct/kWh |
| Volleinspeisung | 12,34 ct/kWh | rund 12,23 ct/kWh |
Schauen Sie auf die Differenz: Die Teileinspeisung sinkt um etwa 0,07 Cent je Kilowattstunde. Auf eine durchschnittliche Eigenheimanlage gerechnet, die vielleicht 4.000 Kilowattstunden im Jahr einspeist, sind das wenige Euro im Jahr. Über die gesamte zwanzigjährige Förderdauer summiert sich das zu einem Betrag, der den Aufwand einer überstürzten Inbetriebnahme nicht rechtfertigt. Wer Ihnen erzählt, Sie müssten unbedingt vor dem 1. August ans Netz, verkauft Ihnen Druck, keinen Vorteil.
Die halbjährliche Absenkung um ein Prozent ist seit Februar 2024 gesetzlich festgelegt. Die genauen August-Werte bestätigt die Bundesnetzagentur kurz vor dem Stichtag, die hier genannten Sätze sind die rechnerische Projektion. Der eigentliche Einschnitt kommt nicht im August, sondern womöglich ein Jahr später.
Solaranlage planen lassen
Weil sich eine Anlage 2026 fast nur noch über den Eigenverbrauch rechnet und nicht mehr über die Einspeisung, entscheidet der Angebotspreis über die Rendite. Der regionale Vergleich zeigt für Ihre Postleitzahl, was Komplettpakete inklusive Speicher kosten.
AnzeigeDie eigentliche Nachricht: Ab 2027 soll die Vergütung ganz fallen
Im Februar 2026 wurde ein Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums öffentlich, der die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 Kilowatt zum 1. Januar 2027 streichen soll. An ihre Stelle träte die Direktvermarktung: Der Strom würde dann an der Börse vermarktet, statt zu einem festen Satz vergütet. Für kleine Eigenheimanlagen wäre das ein grundlegender Wechsel.
Wichtig: Das ist ein Entwurf, kein Gesetz
Die Abschaffung ab 2027 ist bislang nicht beschlossen. Sie steht in einem Referentenentwurf, der sich im Verfahren befindet und als Verhandlungsmasse gilt. Union und SPD haben sich am 22. April 2026 auf Grundzüge der EEG-Novelle geeinigt, die Kabinettsbefassung war für Ende Mai oder das dritte Quartal 2026 geplant. Auch die genannte Schwelle von 25 Kilowatt kann sich im Verfahren noch verschieben. Treiber des Zeitdrucks ist die EU-Beihilfegenehmigung für das aktuelle EEG, die am 31. Dezember 2026 ausläuft.
Der Entwurf ist im Detail noch unscharf. Manche Passagen sprechen vom Wegfall der festen Vergütung mit verpflichtender Direktvermarktung für kleine Anlagen, andere von einer gestaffelten Pflicht, die schrittweise von größeren auf kleinere Anlagen heruntergeht. Diese Mechanik ist im Entwurfsstadium genuin ungeklärt. Festhalten lässt sich nur die Kernrichtung: Die feste Vergütung für kleine Neuanlagen soll fallen, die Direktvermarktung soll der Regelfall werden. Wer auf eine saubere, fertige Regelung wartet, wartet auf etwas, das es noch nicht gibt.
Bestandsschutz: Warum 2026 das letzte sichere Jahr ist
Hier liegt das einzige echte Zeitargument, und es ist ein gutes. Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütung ist Ihnen für volle 20 Jahre garantiert, plus das Restjahr der Inbetriebnahme. Wer seine Anlage 2026 ans Netz bringt, sichert sich die heutigen 7,78 Cent je Kilowattstunde bis Ende 2046, und zwar auch dann, wenn die Vergütung für Neuanlagen ab 2027 abgeschafft wird.
Recherche-Fakten
- Vergütungssatz: Die Einspeisevergütung für neue PV-Dachanlagen bis 10 kWp sinkt zum 1. August 2026 von 7,78 auf rund 7,71 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung.
- Entwurf: Nach einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp zum 1. Januar 2027 wegfallen, beschlossen ist das noch nicht.
- Bestandsschutz: Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuelle Vergütung für volle 20 Jahre, bis Ende 2046, unabhängig von der geplanten Abschaffung.
- Negative Preise: 2025 gab es in Deutschland 573 Stunden mit negativen Strompreisen, ein Rekord nach 457 Stunden 2024 und 301 Stunden 2023.
- Eigenverbrauch: Selbst verbrauchter Solarstrom ist 2026 rund vier- bis fünfmal so viel wert wie eingespeister, er spart Netzstrom für 28 bis 38 Cent, während die Einspeisung nur 7,78 Cent bringt.
Für die Entscheidung heißt das: Wer ohnehin plant, für den ist 2026 das letzte Jahr mit gesicherter fester Vergütung, falls der Entwurf so kommt. Das ist ein Grund, eine geplante Anlage nicht endlos aufzuschieben. Es ist kein Grund, schlecht geplant oder zum überhöhten Preis zu kaufen, nur um vor einem Datum fertig zu sein.
Solarspitzengesetz: Null Geld bei negativen Strompreisen, wie schlimm ist das wirklich?

Seit dem 25. Februar 2025 gilt eine Regel, die viele verunsichert: Für Strom, den Sie in Stunden mit negativen Börsenpreisen einspeisen, gibt es keine Vergütung mehr. Die frühere Pufferregel, nach der erst ab mehreren zusammenhängenden Stunden gekürzt wurde, ist gestrichen. Jetzt zählt schon die erste negative Viertelstunde. Betroffen sind Neuanlagen ab 2 Kilowatt.
Das klingt dramatisch, und die Zahl der negativen Stunden steigt tatsächlich: von 301 Stunden 2023 über 457 Stunden 2024 auf 573 Stunden 2025, ein Rekord. Für 2026 werden 700 bis 900 Stunden erwartet. Doch zwei Dinge entschärfen das. Erstens werden die ausgefallenen Zeiten nicht ersatzlos gestrichen, sondern die zwanzigjährige Förderdauer verlängert sich anteilig um sie. Den exakten Umrechnungsmechanismus regeln die Quellen unterschiedlich, gesichert ist nur die Richtung: Die Zeit geht Ihnen nicht komplett verloren.
Zweitens, und das ist der Kern: Sie trifft das nur für den eingespeisten Überschuss zu mageren 7,78 Cent. Strom, den Sie selbst verbrauchen, ist von der Regel gar nicht betroffen. Damit sind wir beim eigentlichen Thema dieses Artikels.
Warum die Einspeisevergütung längst Nebensache ist

Rechnen wir es durch. Jede Kilowattstunde, die Sie einspeisen, bringt 7,78 Cent. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, spart Ihnen den Netzstrom, den Sie sonst kaufen müssten, und der kostet 2026 je nach Tarif zwischen rund 28 Cent (günstiger Tarif) und knapp 38 Cent (BDEW-Durchschnitt 37,2 Cent), in der Grundversorgung sogar bis 40 Cent. Selbst genutzter Solarstrom ist damit grob vier- bis fünfmal so viel wert wie eingespeister.
Das verschiebt die gesamte Logik einer Anlage. Früher war das Einspeisen das Geschäftsmodell, heute ist es der Rest, der übrig bleibt. Die entscheidende Kennzahl ist die Eigenverbrauchsquote: Wie viel des erzeugten Stroms nutzen Sie selbst? Ohne Batteriespeicher liegt sie typisch bei rund 30 Prozent, mit Speicher bei 60 bis 80 Prozent. Genau deshalb ist der Speicher heute kein Luxus, sondern der Hebel, der aus mageren 7,78 Cent wertvolle 30 Cent macht. Wie Sie den Eigenverbrauch konkret erhöhen, steht im Ratgeber zum Batteriespeicher und zur Solarstrom-Effizienz.
Mit dem folgenden Rechner sehen Sie, wie sich der Wert Ihres Solarstroms zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung aufteilt, und warum das Verhältnis über die Rendite entscheidet.
Amortisation 2026: Wann sich die Anlage trotz sinkender Vergütung rechnet
Trotz aller Reform-Diskussion bleibt eine Photovoltaikanlage 2026 ein solides Investment, gerade weil die Rechnung nicht mehr an der Vergütung hängt. Eine Dachanlage mit Speicher amortisiert sich typischerweise in sieben bis acht Jahren, ohne Speicher in acht bis zehn. Die Rendite liegt bei rund fünf bis acht Prozent pro Jahr, die Lebensdauer der Module bei 25 Jahren und mehr.
Der größte Hebel ist auch hier der Eigenverbrauch. Wer ihn von 30 auf 70 Prozent steigert, verkürzt die Amortisationszeit um bis zu vier Jahre. Das gelingt durch einen Speicher, durch das Verlegen großer Verbraucher wie Waschmaschine oder Wärmepumpe in die Mittagsstunden und durch das Laden eines E-Autos mit Solarstrom. Eine ehrliche Gesamtrechnung, die Anschaffung, Eigenverbrauch und Strompreis gegenüberstellt, finden Sie im Vergleich Photovoltaik mieten oder kaufen.
Teil- oder Volleinspeisung: Was lohnt sich für wen?
Ein Blick auf die Tabelle ganz oben verleitet zu einem teuren Fehlschluss. Dort steht die Volleinspeisung mit 12,34 Cent deutlich über der Teileinspeisung mit 7,78 Cent. Viele schließen daraus: Volleinspeisung lohnt sich mehr. Das ist in den allermeisten Fällen falsch.
Bei der Teileinspeisung verbrauchen Sie zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen 28 bis 38 Cent Netzstrom. Bei der Volleinspeisung dagegen geht der gesamte Strom ins Netz, zu 12,34 Cent, und Sie kaufen Ihren Haushaltsstrom weiter teuer dazu. Der höhere Einspeisesatz kann den verschenkten Eigenverbrauchsvorteil bei Weitem nicht ausgleichen.
Faustregel
Volleinspeisung lohnt sich nur, wenn Sie den Strom praktisch nicht selbst verbrauchen können, etwa bei einer reinen Renditeanlage auf einem unbewohnten Gebäude. Für jeden bewohnten Haushalt ist die Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauch die klar wirtschaftlichere Wahl, trotz des niedrigeren Einspeisesatzes.
Worauf es beim Installateur-Angebot ankommt
Wenn die Vergütung nur noch einen kleinen Teil der Rendite ausmacht, rückt eine andere Größe in den Mittelpunkt: der Anlagenpreis. Genau hier wird der Angebotsvergleich zur eigentlichen Stellschraube. Die Differenz zwischen einem teuren und einem fairen Installateur-Angebot entscheidet über Jahre der Amortisation, oft deutlicher als jeder Vergütungssatz.
Die Preise für vergleichbare Komplettpakete inklusive Speicher gehen zwischen Anbietern weit auseinander, abhängig von Region, Auslastung und Modulwahl. Wer mehrere regionale Angebote nebeneinanderlegt, sieht den Unterschied sofort, und macht Amortisationszeiten erst vergleichbar. Achten Sie dabei nicht nur auf den Endpreis, sondern auf die enthaltene Speichergröße, die Wechselrichter-Qualität und die Garantiebedingungen.
Jetzt handeln oder warten? Eine ehrliche Einordnung
Fassen wir zusammen, ohne Verkäuferton. Die Degression zum 1. August 2026 ist mit rund 0,07 Cent je Kilowattstunde vernachlässigbar, sie allein ist kein Grund zur Eile. Echte Dringlichkeit entsteht nur durch die geplante Abschaffung ab 2027, und die ist bislang ein Entwurf, kein Gesetz.
Daraus folgt eine klare Haltung. Wer ohnehin eine Anlage plant, sollte 2026 nutzen, um sich den zwanzigjährigen Bestandsschutz auf die feste Vergütung zu sichern, bevor sich die Spielregeln ab 2027 womöglich ändern. Wer noch zögert, verpasst durch den August-Stichtag praktisch nichts, und die weiter fallenden Hardwarepreise können das Warten sogar belohnen. Was in keinem Szenario hilft, ist ein überstürzter Kauf zum überhöhten Preis, nur um vor einem Datum fertig zu sein. Die Rendite entscheidet sich am Eigenverbrauch und am Angebotspreis, nicht am Kalender.
Häufige Fragen
Behalte ich meine Einspeisevergütung, wenn sie 2027 abgeschafft wird?
Ja. Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütung ist für 20 Jahre garantiert. Wer 2026 ans Netz geht, behält die heutigen 7,78 Cent bis Ende 2046, unabhängig von einer späteren Abschaffung für Neuanlagen.
Muss ich meine Anlage vor dem 1. August 2026 in Betrieb nehmen?
Nein. Die Absenkung zum 1. August beträgt nur rund 0,07 Cent je Kilowattstunde und ist über die Laufzeit vernachlässigbar. Ein überstürzter Termin lohnt sich nicht.
Was passiert bei negativen Strompreisen?
Für eingespeisten Strom gibt es in diesen Stunden keine Vergütung, dafür verlängert sich die Förderdauer anteilig. Selbst verbrauchter Strom ist davon nicht betroffen, ein weiteres Argument für hohen Eigenverbrauch.
Lohnt sich eine Anlage 2026 ohne Speicher noch?
Ja, aber weniger gut. Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote bei rund 30 Prozent, mit Speicher bei 60 bis 80 Prozent. Da selbst genutzter Strom vier- bis fünfmal so viel wert ist wie eingespeister, verkürzt ein Speicher die Amortisation deutlich.
Was entscheidet über den Vergütungssatz, der für mich gilt?
Der Monat der Inbetriebnahme, nicht der Bestelltermin. Melden Sie die Anlage vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber an und registrieren Sie sie spätestens einen Monat danach im Marktstammdatenregister.








Kommentare
Kommentare werden geladen...
Kommentar schreiben