Seit dem 1. Juli 2026 muss jeder Kiosk, jede Tankstelle und jeder Supermarkt, der E-Zigaretten verkauft, Ihre leere Einweg-Vape kostenlos zurücknehmen - ohne dass Sie etwas kaufen müssen und unabhängig von der Ladengröße. Das steht seit November 2025 im Gesetz. Nur: Wer sich weigert, muss praktisch nichts befürchten - denn ausgerechnet die neue Rücknahmepflicht hat der Gesetzgeber nicht mit einem Bußgeld bewehrt. Wir erklären, welche Rechte Sie an der Ladentheke haben, warum eine Vape in den Elektroschrott gehört und nicht in den Restmüll, und wann das eigentliche Aus für die Wegwerf-Zigarette kommt.
Recherche-Fakten
- Rechtsgrundlage: Die Rücknahmepflicht steht im neuen § 17 Absatz 1a des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), eingefügt durch das Zweite ElektroG-Änderungsgesetz (verkündet am 27. November 2025, BGBl. 2025 I Nr. 286).
- Verbrauch: In Deutschland werden nach Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg jährlich rund 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten verbraucht; die Deutsche Umwelthilfe beziffert den daraus entstehenden Elektroschrott auf mehr als 2.000 Tonnen pro Jahr.
- Brandgefahr: In deutschen Abfall- und Sortieranlagen ereignen sich laut einer BDE-Studie, zitiert vom Fraunhofer IIS (2025), mehr als 10.000 Brände jährlich - rund 80 Prozent davon durch Lithium-Ionen-Batterien.
- Sammelquote: Deutschland sammelte 2023 nur 29,5 Prozent seiner Elektroaltgeräte ein (Umweltbundesamt); die EU verlangt 65 Prozent.
- Sanktions-Lücke: Der Verstoß gegen die Rücknahmepflicht nach § 17 Absatz 1a ist im Bußgeldkatalog des § 45 ElektroG nicht aufgeführt - für die verweigerte Rücknahme droht kein direktes Bußgeld.
- EU-Aus: Ab dem 18. Februar 2027 müssen Gerätebatterien nach Artikel 11 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 für Endnutzer entnehmbar sein - das trifft die fest verklebte Einweg-Vape ins Mark.
Was seit dem 1. Juli gilt: kostenlos, ohne Kaufzwang, an jeder Verkaufsstelle
Die neue Pflicht ist kurz und eindeutig. Wer E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer verkauft - oder das in den letzten sechs Monaten getan hat -, muss ausgediente Geräte am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen. Anders als bei der schon länger bestehenden Elektroschrott-Rücknahme im Handel gibt es dabei zwei entscheidende Erleichterungen: Es gilt keine Verkaufsflächen-Grenze, und es gibt keine Stückzahlbegrenzung.
Bei normalen Elektrogeräten müssen nur Händler ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche (bei Lebensmittelhändlern ab 800 Quadratmetern) zurücknehmen, und kleine Altgeräte nur bis zu drei Stück pro Geräteart. Für E-Zigaretten fällt beides weg. Damit ist auch der Kiosk an der Ecke, die Tankstelle und der kleine Späti in der Pflicht, sobald dort Vapes über die Theke gehen. Die Rücknahme darf ausdrücklich nicht an den Kauf eines neuen Geräts geknüpft werden - Sie müssen also nichts erwerben, um Ihre alte Vape loszuwerden.
Die Regel gilt auch für den Online- und Versandhandel: Wer E-Zigaretten im Netz verkauft, muss eine zumutbare Rückgabemöglichkeit in erreichbarer Nähe anbieten oder den Rückversand ermöglichen (§ 17 Absatz 2 ElektroG). In Kraft ist die Novelle bereits seit dem 1. Januar 2026; für die Einrichtung der Rücknahmestellen und der Kennzeichnung räumte der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 ein. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Pflicht ohne Schonfrist.
Die Rechtsfolge
Wer E-Zigaretten im Sortiment führt oder in den letzten sechs Monaten geführt hat, muss ausgediente Geräte seit dem 1. Juli 2026 unentgeltlich zurücknehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines neuen Geräts geknüpft werden (§ 17 Absatz 1a ElektroG). Das gilt unabhängig von der Ladengröße - vom Kiosk bis zum Supermarkt. Verweigert ein Händler die Annahme, verstößt er gegen das Elektrogesetz; die zuständige Landesbehörde kann ihn per Anordnung dazu zwingen und bei fortgesetzter Weigerung ein Zwangsgeld verhängen.
Warum eine Vape Elektroschrott ist - und nicht in den Restmüll darf
Rechtlich ist die Sache klar: Eine Einweg-E-Zigarette ist ein Elektro- und Elektronikgerät im Sinne des ElektroG, so formuliert es das Bundesumweltministerium (BMUKN) wörtlich. In dem Wegwerf-Stäbchen stecken ein fest verbauter Lithium-Ionen-Akku, ein Heizdraht und eine kleine Platine - und weder Batterie noch Liquid lassen sich herausnehmen. Deshalb gehört das Gerät als Kleingerät in die getrennte Elektroaltgeräte-Sammlung und nicht in den Hausmüll. Erfasst sind übrigens nicht nur die bunten Einweg-Modelle, sondern auch wiederbefüllbare Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer wie der IQOS.
Der Grund für die Sammelpflicht ist nicht nur der Rohstoff, sondern die Brandgefahr. Die verbauten Akkus fassen meist 400 bis 750 Milliamperestunden. Werden sie im Müllwagen oder in der Sortieranlage zusammengepresst oder beschädigt, kann es zum sogenannten thermischen Durchgehen kommen - der Akku entzündet sich selbst. In deutschen Abfall- und Sortieranlagen kommt es laut einer BDE-Studie, die das Fraunhofer IIS 2025 zitierte, zu mehr als 10.000 Bränden im Jahr, rund vier Fünftel davon ausgelöst durch Lithium-Ionen-Batterien. Anja Siegesmund, Präsidentin des Entsorgerverbands BDE, brachte es so auf den Punkt: Kaum ein Tag vergehe, ohne dass ein Müllfahrzeug oder eine Anlage Feuer fange.
Diese vier Regeln schützen vor Bränden
- Nie in den Restmüll oder den Gelben Sack: Beim Pressen im Müllwagen kann sich der Akku entzünden.
- Immer im Ganzen abgeben: Trennen Sie den Akku nicht selbst ab - beim Aufhebeln beschädigen Sie die Zelle.
- Nicht in die Batterie-Sammelbox: Die im Handel aufgestellten Boxen sind nur für herausnehmbare Batterien gedacht, nicht für ganze Geräte.
- Nicht öffnen, quetschen oder erhitzen: Eine beschädigte Zelle ist die häufigste Brandursache.
Rücknahme ist nicht gleich Rücknahme: drei Wege, ein Ziel
Verwirrend ist, dass für Elektroschrott mehrere Rücknahmeregeln nebeneinander gelten. Für Ihre alte Vape sind drei Wege relevant, und alle drei sind kostenlos. Erstens die neue Spezialpflicht: Jede Verkaufsstelle mit E-Zigaretten muss zurücknehmen, ohne Flächengrenze und ohne Kaufzwang. Zweitens die allgemeine Handelsrücknahme: Elektromärkte und große Lebensmittelhändler ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche nehmen kleine Altgeräte ohnehin an - dort dürfen Sie bis zu drei Kleingeräte je Geräteart auch ohne Neukauf abgeben. Drittens der kommunale Wertstoffhof, der Elektroaltgeräte grundsätzlich entgegennimmt.
Der praktische Unterschied liegt an der Ladentheke: Am Kiosk oder an der Tankstelle greift nur die neue Spezialpflicht - und die gilt ausschließlich für E-Zigaretten und Tabakerhitzer, nicht für Ihren alten Föhn. Für alles andere bleibt der große Händler oder der Wertstoffhof die richtige Adresse. Für die Vape aber haben Sie seit Juli die maximale Auswahl: den nächsten Laden, der überhaupt Vapes verkauft.
Die Lücke im Gesetz: Wer die Rücknahme verweigert, zahlt kein Bußgeld
An dieser Stelle wird aus einer Verbraucherschutz-Meldung eine investigative Geschichte. Denn die neue Pflicht klingt schärfer, als sie ist. Der Bußgeldkatalog des ElektroG steht in § 45 - und dort taucht der neue § 17 Absatz 1a nicht auf. Die Vorschrift, die reguläre Handels-Rücknahme mit einem Bußgeld belegt (§ 45 Absatz 1 Nummer 13a), verweist ausdrücklich nur auf § 17 Absatz 1 Satz 1. Für die verweigerte Rücknahme einer Vape gibt es also keinen eigenen Bußgeld-Tatbestand.
Durchgesetzt werden kann die Pflicht deshalb nur mittelbar: Die zuständige Landesbehörde - in Brandenburg etwa das Landesamt für Umwelt - kann einem Händler per Anordnung aufgeben, die Rücknahme einzurichten, und diese Anordnung mit einem Zwangsgeld durchsetzen. Ein Automatismus wie bei einem Verkehrsverstoß ist das nicht; es braucht eine Beschwerde, ein behördliches Verfahren und einen langen Atem.
Der Kontrast zu den benachbarten Pflichten macht die Lücke sichtbar. Wer die vorgeschriebene Kennzeichnung mit dem neuen Sammelstellen-Symbol oder die Verbraucherinformation vernachlässigt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Wer als Hersteller oder Importeur seine E-Zigaretten gar nicht erst bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (stiftung ear) anmeldet, dem drohen bis zu 100.000 Euro. Nur die eigentliche Rücknahme - der Kern des Verbraucherversprechens - bleibt sanktionsfrei. Genau das ist der Punkt, an dem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ansetzt: Sie hält die Rücknahmepflicht für weitgehend wirkungslos, weil Verbraucher ihre Vapes schon bisher kostenlos abgeben könnten, dies aber kaum täten - und fordert stattdessen ein Verkaufsverbot nach französischem und belgischem Vorbild.

Drei Jahre Rücknahmepflicht im Supermarkt - und die Hälfte hielt sich nicht daran
Ob die neue Regel im Alltag ankommt, lässt sich an der älteren Schwesterpflicht ablesen. Große Supermärkte und Drogerien müssen kleine Elektroaltgeräte schon seit Mitte 2022 zurücknehmen. Die Deutsche Umwelthilfe prüfte das im April und Mai 2025 mit einem Marktcheck: 21 Filialen von neun großen Supermarkt- und Drogerieketten. In knapp der Hälfte der besuchten Märkte war eine Rückgabe von Elektroschrott nicht möglich, teils fehlte die vorgeschriebene Verbraucherinformation ganz - drei Jahre nach Inkrafttreten der Pflicht.
Die Umwelthilfe blieb nicht bei der Beobachtung. Sie ging juristisch gegen die Edeka-Gruppe, Aldi Nord, Netto Marken-Discount und die Drogeriekette Müller vor; Rewe, Edeka und Norma gaben Unterlassungserklärungen ab. Für die neue E-Zigaretten-Rücknahme hat die DUH bereits angekündigt, ab dem 1. Juli 2026 stichprobenartig im stationären Handel und im Online-Handel zu kontrollieren und Verstöße rechtlich zu verfolgen. Weil der Staat für die Rücknahme selbst kein Bußgeld vorsieht, wird die Durchsetzung damit in der Praxis zu einem guten Teil an eine Umweltorganisation delegiert.
Wer für die Entsorgung zahlt - und wer sich der Pflicht entzieht
Hinter der Rücknahme steht ein Prinzip, das die gesamte Elektroschrott-Regulierung trägt: die erweiterte Herstellerverantwortung. Nicht der Steuerzahler, sondern der Hersteller soll für die Entsorgung seiner Produkte aufkommen. Jeder, der E-Zigaretten in Deutschland in Verkehr bringt - ob Produzent oder Importeur -, muss sich vor dem ersten Verkauf bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (stiftung ear) anmelden und sich an den Sammel- und Recyclingkosten beteiligen. Wer das unterlässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro und darf seine Ware gar nicht erst verkaufen.
Genau hier liegt das eigentliche Vollzugsproblem. Der Markt für Einweg-Vapes wird zu einem großen Teil aus Fernost beliefert, oft über Online-Marktplätze, und Branchenverbände beklagen seit Langem, dass zahlreiche Billigimporte diese Registrierung umgehen. Wer sich nicht anmeldet, spart die Entsorgungsabgabe - und überlässt die Kosten den registrierten Wettbewerbern und der Allgemeinheit. Das erklärt, warum die 100.000-Euro-Strafe für die Nichtregistrierung so viel schärfer ausfällt als die faktisch fehlende Sanktion für die verweigerte Rücknahme: Der Gesetzgeber setzt den Hebel dort an, wo das Geld verdient wird.
Wie ernst die Lage ist, zeigen Aufgriffe des Zolls. Nach Angaben der Gewerkschaft der Zöllner (BDZ) beschlagnahmte allein die Zollfahndung München sicherheitskritische Vapes, deren Lagerung und Vernichtung rund 750.000 Euro kostete; in einem früheren Fall ging es um mindestens 400.000 unversteuerte, nicht regelkonforme E-Zigaretten. Solche Zahlen sind keine amtliche Statistik, sondern Momentaufnahmen aus der Vollzugspraxis - sie deuten aber an, in welcher Größenordnung nicht konforme Ware in den Handel drängt.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Seit dem 1. Juli 2026 können Sie leere Einweg-Vapes überall dort kostenlos zurückgeben, wo E-Zigaretten verkauft werden - am Kiosk, an der Tankstelle, im Vape-Shop oder im Supermarkt, unabhängig von der Ladengröße und ohne dass Sie ein neues Gerät kaufen müssen. Die Rückgabestellen erkennen Sie an einem einheitlichen Sammelstellen-Symbol, das die Händler seit demselben Datum sichtbar aushängen müssen. Geben Sie das Gerät immer im Ganzen ab und werfen Sie es niemals in den Restmüll oder den Gelben Sack: Der fest verbaute Lithium-Akku kann beim Zusammenpressen im Müllwagen Brände auslösen. Alternativ nehmen auch Wertstoffhöfe und große Elektromärkte die Vapes an. Verweigert ein Händler die Rücknahme, verstößt er gegen § 17 des Elektrogesetzes - die zuständige Landesbehörde kann ihn per Anordnung dazu zwingen.
60 Millionen Wegwerf-Vapes im Jahr: die Umweltbilanz
Warum der Gesetzgeber überhaupt handelt, zeigt die Mengenrechnung. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt den deutschen Verbrauch auf rund 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten pro Jahr; die Deutsche Umwelthilfe rechnet daraus mehr als 2.000 Tonnen Elektroschrott hoch. In jeder Vape steckt im Schnitt etwa 0,15 Gramm Lithium - sechs bis sieben Geräte enthalten so viel wie ein Smartphone-Akku. Landen sie im Restmüll, sind Lithium, Kobalt und Kupfer für das Recycling verloren; Nikotinreste und Schwermetalle können in Boden und Grundwasser gelangen.

Das Grundproblem ist nicht nur die Vape, sondern die deutsche Sammelquote insgesamt. 2023 wurden laut Umweltbundesamt nur 29,5 Prozent der Elektroaltgeräte getrennt gesammelt - die EU verlangt seit Jahren 65 Prozent. Die wirtschaftlichen Schäden durch Batteriebrände in der Entsorgungswirtschaft schätzt der BDE auf bis zu eine Milliarde Euro jährlich. Der internationale Vergleich macht die Dimension greifbar: Weltweit werden nach Erhebung des WEEE Forum und der UN-Organisation UNITAR rund 844 Millionen Vaping-Geräte pro Jahr weggeworfen - so viel Elektroschrott, dass er sechs Eiffeltürme füllen würde.
Der Aufwand der getrennten Sammlung lohnt sich, weil in den Geräten echte Werte stecken - neben Lithium auch Kobalt und Kupfer. Zurückgewinnen lassen sie sich aber nur schwer, weil die Zellen in den Wegwerf-Vapes fest verklebt sind. An genau dieser Bauart setzt die EU ab 2027 an: Sobald Akkus entnehmbar sein müssen, wird das billige Einweg-Prinzip unwirtschaftlich.
Bundesumweltminister Carsten Schneider warnte zum Start der Regelung: Alte Einweg-E-Zigaretten gehörten nicht in den Restmüll; entzündeten sie sich dort in Folge von Beschädigungen selbst, würden sie schnell zur Gefahr für Menschen, aber auch für Entsorgungsfahrzeuge und Anlagen. Auch die Entsorgerverbände BDE und bvse sowie die Verbraucherzentralen fordern seit Langem ein Verbot oder zumindest ein Pfand auf Einweg-Vapes.
Über ein solches Pfand wird seit Jahren gestritten. Gesetzlich gibt es bislang keines (Stand: Juli 2026) - wohl aber eine Reihe von Vorstößen: Bündnis 90/Die Grünen brachten ein Pfand von rund zehn Euro pro Gerät ins Gespräch, Niedersachsen und Entsorgerverbände fordern ein Lithium-Batteriepfand, und Österreich reichte Ende 2025 einen Prüfauftrag auf EU-Ebene ein. Die Idee dahinter ist simpel: Wer bei der Rückgabe Geld zurückbekommt, bringt das Gerät eher zurück, als es wegzuwerfen. Ob und wann ein Pfand kommt, ist offen.
So geben Sie Ihre alte Vape richtig zurück
Die Rückgabe kostet nichts und dauert eine Minute. Der einzige Fehler, den Sie machen können, ist der Weg in die falsche Tonne. Diese Reihenfolge führt sicher zum Ziel:
Schritt für Schritt
- Sammeln, nicht beschädigen: Leere Vape aufbewahren, nicht öffnen und nicht quetschen.
- Rückgabestelle wählen: Jede Verkaufsstelle mit E-Zigaretten (Kiosk, Tankstelle, Supermarkt, Vape-Shop) muss zurücknehmen - erkennbar am neuen Sammelstellen-Symbol. Alternativ Wertstoffhof oder großer Elektromarkt.
- Im Ganzen abgeben: Ohne Neukauf, ohne Gebühr, den Akku nicht abtrennen.
- Stelle nicht sicher? Der Rückgabefinder der stiftung ear listet Sammelstellen in Ihrer Nähe.
- Rücknahme verweigert? Das ist ein Verstoß gegen § 17 ElektroG. Notieren Sie Filiale und Datum und wenden Sie sich an die zuständige Landesbehörde.
Das eigentliche Aus kommt aus Brüssel: die EU-Batterieverordnung 2027
Die Rücknahmepflicht ist nur die erste Stufe. Die zweite, wirksamere kommt aus Europa - und sie zielt nicht auf die Entsorgung, sondern auf die Bauart. Nach Artikel 11 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 müssen Gerätebatterien so eingebaut sein, dass Endnutzer sie mit handelsüblichem Werkzeug entnehmen und austauschen können. Diese Pflicht gilt ab dem 18. Februar 2027. Eine Einweg-Vape mit fest verklebtem Akku erfüllt sie prinzipbedingt nicht - womit das Wegwerf-Produkt in seiner heutigen Form ab diesem Datum in der EU faktisch nicht mehr in Verkehr gebracht werden kann. Ein ausdrückliches Vape-Verbot ist das nicht; es ist eine indirekte Folge, dieselbe Logik, die auch beim Recht auf Reparatur greift.
Andere Länder waren schneller und deutlicher. Belgien verbot Einweg-E-Zigaretten als erster EU-Staat zum 1. Januar 2025. Frankreich zog mit dem Gesetz Nr. 2025-175 vom 24. Februar 2025 nach, wirksam ab dem 26. Februar 2025. Im Vereinigten Königreich gilt seit dem 1. Juni 2025 ein Verkaufsstopp. Deckungsgleich sind die Verbote nicht: Das britische erfasst ausdrücklich auch nikotinfreie Einweg-Geräte, während andere Länder zunächst vor allem die nikotinhaltigen Produkte im Blick haben. Deutschland hat sich bislang nicht zu einem eigenen Verbot durchgerungen: Bundesumweltminister Schneider kündigte am 8. Mai 2026 an, noch im selben Jahr einen Gesetzentwurf zum Verkaufsverbot neuer Einweg-E-Zigaretten vorzulegen. Ein Termin für das Inkrafttreten steht nicht fest.
| Datum | Was passiert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1. Jan. 2025 | Belgien verbietet Einweg-Vapes (erster EU-Staat) | Nationales Recht |
| 26. Feb. 2025 | Frankreich verbietet den Verkauf | Loi n° 2025-175 |
| 1. Juni 2025 | Verkaufsstopp im Vereinigten Königreich | Nationales Recht |
| 1. Jan. 2026 | ElektroG-Novelle tritt in Kraft | BGBl. 2025 I Nr. 286 |
| 1. Juli 2026 | Rücknahmepflicht am Verkaufsort scharf | § 17 Abs. 1a ElektroG |
| 18. Feb. 2027 | EU-Pflicht zu entnehmbaren Akkus - faktisches Aus der Wegwerf-Vape | Art. 11 VO (EU) 2023/1542 |
Für Verbraucher heißt das: Wer heute noch eine Einweg-Vape nutzt, wird sie in den nächsten Monaten weiter kaufen können - Restbestände dürfen abverkauft werden. Mittelfristig verschwindet das Produkt aber, weil die EU-Bauartvorgaben es unwirtschaftlich machen. Bis dahin ist die Rücknahme an der Ladentheke Ihr wichtigster Hebel, den Elektroschrott aus dem Restmüll herauszuhalten. Einen Überblick über weitere Regeln, die sich in diesem Jahr für Sie ändern, finden Sie in unserer Übersicht zu den Änderungen für Verbraucher 2026.
Häufige Fragen
Muss der Kiosk meine alte Vape wirklich zurücknehmen, auch wenn ich nichts kaufe?
Ja. Sobald eine Verkaufsstelle E-Zigaretten führt oder in den letzten sechs Monaten geführt hat, muss sie ausgediente Geräte seit dem 1. Juli 2026 kostenlos zurücknehmen - unabhängig von der Ladengröße und ohne Kaufzwang (§ 17 Absatz 1a ElektroG).
Was kann ich tun, wenn ein Händler die Rücknahme verweigert?
Ein direktes Bußgeld sieht das Gesetz für die verweigerte Rücknahme nicht vor. Sie können den Verstoß aber der zuständigen Landesbehörde melden, die den Händler per Anordnung und notfalls Zwangsgeld zur Rücknahme verpflichten kann. Notieren Sie Filiale und Datum.
Darf ich die Vape in den Restmüll werfen, wenn sie leer ist?
Nein. Eine Einweg-E-Zigarette ist Elektroschrott und gehört in die getrennte Sammlung. Im Restmüll kann sich der fest verbaute Lithium-Akku beim Pressen im Müllwagen entzünden.
Kann ich mehrere Vapes auf einmal abgeben?
Für die Rücknahme am Verkaufsort gilt keine ausdrückliche Stückzahlbegrenzung. Bei sehr großen Mengen ist der Wertstoffhof der praktischere Weg.
Gilt die Rücknahmepflicht auch für Tabakerhitzer wie den IQOS?
Ja. Das Gesetz erfasst neben Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten ausdrücklich auch elektronische Tabakerhitzer. Sie können sie ebenso an jeder Verkaufsstelle abgeben, die solche Geräte führt.
Warum gibt es für die verweigerte Rücknahme kein Bußgeld?
Der Gesetzgeber hat den neuen § 17 Absatz 1a nicht in den Bußgeldkatalog des § 45 ElektroG aufgenommen. Ein Verstoß lässt sich deshalb nur über eine Anordnung der Landesbehörde und ein anschließendes Zwangsgeld durchsetzen, nicht über ein unmittelbares Bußgeld.
Wo gebe ich eine online gekaufte Vape zurück?
Online-Händler mit E-Zigaretten im Sortiment müssen eine zumutbare Rückgabemöglichkeit anbieten. Bequemer ist der stationäre Weg: Jede Verkaufsstelle mit E-Zigaretten nimmt Ihr Gerät ebenfalls zurück, auch ohne Kaufbeleg.
Werden Einweg-Vapes bald ganz verboten?
Ein deutsches Verkaufsverbot ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen. Ab dem 18. Februar 2027 verlangt die EU entnehmbare Akkus in Geräten - das macht die heutige Einweg-Vape faktisch nicht mehr verkehrsfähig.
Fazit der Redaktion
Die neue Rücknahmepflicht gibt Ihnen ein klares, bequemes Recht: Jede Stelle, die Vapes verkauft, muss Ihre alte kostenlos zurücknehmen - nutzen Sie das, statt das Gerät in den Restmüll zu werfen, wo es zur Brandgefahr wird. Ehrlich bleibt aber auch: Der Gesetzgeber hat die Pflicht ohne Bußgeld ausgestattet und ihre Durchsetzung damit halbherzig gelassen. Ob im Kiosk-Alltag ankommt, was im Gesetzblatt steht, wird eher von den Stichproben der Deutschen Umwelthilfe abhängen als von den Behörden. Das eigentliche Ende der Wegwerf-Vape entscheidet ohnehin nicht Berlin, sondern Brüssel - mit der Batterieverordnung ab Februar 2027. Bis dahin gilt: Gerät im Ganzen abgeben, nie in den Restmüll, und im Zweifel auf Ihr Recht bestehen.








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